Viele Bahnkunden verschenken Geld, weil sie die Entschädigung bei Verspätung nicht kassieren. Wir erklären, wie es geht und welche Regeln beim 9-Euro-Ticket gelten.

Zwei Jahre lang war die Bahn weitgehend pünktlich. Kein Wunder, es fuhr ja kaum jemand. Doch zuletzt rutschte die Pünktlichkeitsrate wieder auf unter 70 Prozent – fast jeder dritte Zug kam also unpünktlich an. Wenigstens können Reisende sich einen kleinen finanziellen Ausgleich holen, wenn der Zug am Ziel eine Verspätung von mindestens 60 Minuten hat. Die wichtigsten Antworten, wie das funktioniert.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Entschädigung?

Sind am Reiseziel mehr als 60 Minuten Verspätung aufgelaufen, dann hat der Fahrgast Anspruch auf 25 Prozent Rückerstattung des gezahlten Fahrpreises der einfachen Fahrt; ab 120 Minuten Verspätung verdoppelt sich die Entschädigung auf 50 Prozent. Die Entschädigung wird auch bei höherer Gewalt fällig, also zum Beispiel bei Unwetter oder einem Notarzteinsatz am Gleis.

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Wie wird die Rückerstattung berechnet?

Bei einem Hin-und-Rückfahrt-Ticket wird die Entschädigung auf Basis des halben Ticketpreises berechnet. Bei einer Fernverkehr-Zeitfahrkarte (Wochen-, Monatskarte) hat man pauschal Anspruch auf fünf Euro (2. Klasse) oder 7,50 Euro (1. Klasse) pro Verspätung. Besitzer der Bahncard 100 bekommen zehn Euro (2. Klasse) oder 15 Euro (1. Klasse).

Wann werden Hotel- und Taxikosten erstattet?

Kommt man wegen einer mehr als einstündigen Bahnverspätung nicht mehr bis Mitternacht an den Zielort, dann muss die Bahn eine Unterkunft samt Transfer dorthin anbieten. Tut sie das nicht, kann man sich selbst eine Unterkunft suchen und später die Erstattung der Hotelkosten von der Bahn verlangen. Bezahlt wird allerdings nur Mittelklasse. Im selben Fall darf man sich auch ein Taxi bis höchstens 80 Euro zum Zielbahnhof nehmen. Für die angefallenen Kosten müssen Belege eingereicht werden.

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Wann darf man mit einem anderen Zug weiterfahren?

Sobald eine Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten absehbar ist, darf man auf einen anderen Zug mit demselben Ziel umsteigen. Das gilt auch bei Tickets mit Zugbindung und grundsätzlich auch für höherwertige Züge. Dann muss man aber erst den Aufpreis bezahlen und kann ihn erst nachträglich zurückfordern. Besitzer eines Quer-durchs-Land- oder Ländertickets dürfen nicht kostenfrei umsteigen.

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Ist auch beim 9-Euro-Ticket eine Rückerstattung möglich?

Es gilt eine Bagatellgrenze von vier Euro. Niedrigere Entschädigungsbeträge werden nicht ausgezahlt. Das heißt zum Beispiel: Beim 9-Euro-Ticket wird erst ab zwei Stunden Verspätung eine Entschädigung fällig. Es ist aber möglich, mehrere Entschädigungsanträge zu sammeln und diese gebündelt im Reisezentrum abzugeben oder an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main einzuschicken.

Wie stellt man den Antrag, um an sein Geld zu kommen?

Die Bahn bietet dafür das Fahrgastrechte-Formular an. Dieses bekommt man beim Zugbegleiter, im DB Reisezentrum und online (fahrgastrechte.info/servicecenter-fahrgastrechte). Der Antrag kann auch formlos schriftlich gestellt werden. Bei elektronischen Tickets kann man auch über ein Kundenkonto auf bahn.de oder für die App DB Navigator die Entschädigung einfordern. Entschädigungen für Tickets, die am Schalter oder Automaten gekauft worden sind, können nur schriftlich beantragt werden.