Novelle: Am 1. November tritt in Deutschland die neue Trinkwasserverordnung in Kraft, bei der es laut Bundesgesundheitsministerium um „Anpassung an europarechtliche Vorgaben sowie Entbürokratisierung“ geht. Die Novelle sieht erstmals umfassende Regelungen für Legionellen in Trinkwasseranlagen vor.

 

Kontrolle: Einmal im Jahr müssen größere Trinkwasseranlagen von einem zugelassenen Labor auf Legionellen untersucht werden. Das Ergebnis ist unaufgefordert dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Dies gilt auch für Besitzer von Mehrfamilienhäusern, die einen Wasserspeicher mit mehr als 400 Liter Inhalt haben. Nicht betroffen sind Ein- und Zweifamilienhäuser.