Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4 werden wohl vom 1. Januar an aus Stuttgart verbannt. Noch berät die Landesregierung Details, denn die CDU hat einige Vorbehalte.

Stuttgart - Vom Jahresanfang 2019 an wird es in Stuttgart ein Fahrverbot für Diesel bis einschließlich der Euronorm 4 geben. Darauf haben sich die Spitzen der grün-schwarzen Koalition verständigt. Das Verbot beträfe demnach nur Fahrzeuge, die Anfang 2019 acht Jahre oder älter sind. „Benziner fahren weiter und werden völlig ausgenommen“, erklären Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), sein Vize, Innenminister Thomas Strobl (CDU) sowie die Fraktionschefs Andreas Schwarz (Grüne) und Wolfgang Reinhart (CDU) in einer gemeinsamen Mitteilung. Fahrverbote für Euro-5-Diesel will die Landesregierung ebenfalls vermeiden.

 

In den Landkreisen der Region und Stuttgart sind 188 000 Diesel bis Euro 4 zugelassen. Auf Druck der CDU-Fraktion werden weitere Ausnahmen und Übergangsregelungen vorgesehen, zum Beispiel für Anwohnergruppen, Handwerker und den Lieferverkehr. Viele andere Details sind jedoch noch offen, so etwa das exakte Gebiet, in dem die Verbote gelten sollen. In der Erklärung, die ein Zwischenstand ist, heißt es weiter: „Im Sinne der Luftreinhaltung müssen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen geprüft werden und gegebenenfalls schnellstmöglich realisiert werden, die zu einer Entlastung des Talkessels führen.“ Die CDU denkt dabei zum Beispiel an eine Filderauffahrt. In den nächsten zwei Wochen will die Koalition weitere offene Fragen klären und die Eckpunkte für einen Luftreinhalteplan aufstellen.

Kretschmann: Wir halten uns an das Urteil

Es ist das erste flächendeckende Fahrverbot zum Gesundheitsschutz in der Republik. Mit dem Verbot reagiert das Land auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Richter folgten den Argumenten des Klägers Deutsche Umwelthilfe (DUH). Fahrverbote seien zulässig und geboten, wenn es kein anderes Mittel gebe, um die Stickstoffdioxidwerte schnell zu senken. „Wir sind ein Rechtsstaat, wir halten uns an das Urteil“, sagte Kretschmann.

Die Stickstoffdioxidbelastung am Neckartor lag Ende Mai bezogen auf das Jahresmittel bei 68,6 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, zulässig sind 40 Mikrogramm. Das Gericht hält Fahrverbote auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 für möglich, aber frühestens zum 1. September 2019. Ein Gutachten für die Landesregierung, das der StZ vorliegt, nennt für das Fahrverbot bis einschließlich Euro 4 einen Wert von 60 Mikrogramm, einschließlich Euro 5 von 48 Mikrogramm. Die Richter haben die Möglichkeit eröffnet, von weiteren Verboten abzusehen, wenn man sich dem Grenzwert stark annähert. Hier könnte sich weiterer Streit mit der DUH anbahnen.

Das Land hofft für Euro-5-Halter auf Nachrüstmöglichkeiten. Die Blockade in Berlin dagegen sei „schwer verständlich“, so Kretschmann. Man setze auf den Bundesrat. Fördergeld vom Land schloss er aus: „Dafür gibt es überhaupt keinen Grund, das Land baut keine Autos.“