Haschmatullah F. muss am 21. Dezember in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Karlsruhe vorstellig werden. Der Flüchtling war aus Afghanistan zurückgeholt worden.

Tübingen - Schon kurz nach seiner Ankunft in Deutschland hat der zurückgeholte afghanische Flüchtling Haschmatullah F. einen Termin für seine Anhörung. Der 23-Jährige muss dafür am 21. Dezember in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Karlsruhe vorstellig werden, wie sein Tübinger Anwalt Markus Niedworok mitteilte. Erst am Donnerstag war er von der Bundesrepublik mit einem Visum aus Afghanistan zurückgeholt worden.

 

Das Bamf hatte die Abschiebung des Mannes irrtümlich erlaubt, obwohl dagegen am Verwaltungsgericht Sigmaringen (Baden-Württemberg) ein Eilantrag anhängig war. Solche Anträge gewähren Schutz vor einer Abschiebung. Das Gericht hatte deswegen angeordnet, dass der Flüchtling zurückgeholt werden muss. Abschiebungen nach Afghanistan sind wegen der dortigen Gefahrenlage umstritten und werden von Menschenrechtsorganisationen kritisiert.

In der Anhörung kann Haschmatullah F. seine verfolgungsrelevanten Gründe darlegen, so die Behörde. Er war nach eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet, weil er als Militärangehöriger wegen der Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften von den Taliban und der Terrormiliz Islamischer Staat bedroht worden sei. Sein Anwalt Markus Niedworok erklärte, dass Militärangehörige einer besonderen Risikogruppe angehörten.