Bandenkrieg in der Region Esslingen Neues Urteil gegen Schützen von Mettingen

Vor dem Landgericht Stuttgart wurde erneut ein Urteil gegen einen der Schützen von Mettingen gesprochen. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Am letzten Verhandlungstag trug er eine schusssichere Weste: Einer der Schützen von Mettingen wurde am Landgericht Stuttgart erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Wegen eines Verfahrensfehlers musste der Prozess neu aufgerollt werden.

Der Prozess endete so wie er begonnen hatte – mit Umarmungen. Dank einer Sondererlaubnis des Vorsitzenden Richters Norbert Winkelmann durfte die Mutter des Angeklagten auch nach der Urteilsverkündung noch einmal vom Zuschauerraum nach vorne zur Richterbank kommen und ihren Sohn in die Arme schließen. Dieses Mal kamen ihr noch mehr Tränen: Denn der sich in Untersuchungshaft befindende Angeklagte war wegen seiner Beteiligung an der Schießerei in Esslingen-Mettingen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.

 

Die Staatsanwältin ließ sich nach der Urteilsverkündung nicht in die Karten schauen. Ob sie Rechtsmittel gegen den Schuldspruch einlegen werde oder nicht, ließ die Juristin offen: „Ich nehme das mal mit.“ Sie hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren beantragt. Die Verteidiger hatten auf eine Haftstrafe von nicht über vier Jahren plädiert.

Auch in Eislingen (Kreis Göppingen) schossen die Mitglieder rivalisierender Banden aufeinander. Dabei war im Februar 2023 eine Frau verletzt worden. Foto: SDMG/Kohls

Der Prozess musste nach einer Revision neu aufgerollt werden. Die erste Kammer des Landgerichts Stuttgart hatte den Mann im November 2023 zu sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Wegen eines Verfahrensfehlers begann der Prozess Mitte Februar vor einer anderen, dieses Mal der 19. Strafkammer, von neuem.

Bruder wurde lebensgefährlich verletzt

Lob und Tadel lagen in der Urteilsbegründung von Norbert Winkelmann nah beieinander. Die Kammer nehme es dem Angeklagten ab, dass er seinem Leben eine neue Wendung geben wolle, dass er die Taten bereue und die Verantwortung dafür übernehme. Positiv wurden das Geständnis und die genaue Schilderung der Vorgänge Anfang September 2022 im Esslinger Stadtteil Mettingen gewertet. Belastend sei es für den Angeklagten auch gewesen, dass er in der Untersuchungshaft von der schweren, lebensbedrohlichen Verletzung seines Bruders erfahren musste. Im Zuge des Kriegs der rivalisierenden Gangs war der Bruder angeschossen worden.

Im Verlauf der Verhandlung habe der Angeklagte zudem eingeräumt, so Norbert Winkelmann, dass er nicht, wie anfangs behauptet, mit einer Schreckschusspistole, sondern einer Pistole wohl der Marke Smith and Wesson geschossen habe. Die Waffe, so hatte der Angeklagte angegeben, habe er während seiner Flucht in der Schweiz in einem Abfalleimer entsorgt.

Norbert Winkelmann fand auch mahnende Worte. Der Schusswechsel in einem dicht bebauten Wohngebiet habe das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung erheblich beeinträchtigt. Unbeteiligte, die zufällig Zeugen der Schießerei geworden wären, hätten von psychischen Beeinträchtigungen bis zum heutigen Tag berichtet.

Der Angeklagte, so der Richter, habe dem Mitglied einer gegnerischen Bande am Vortag der Schießerei Faustschläge und ein blaues Auge verpasst: „Dadurch stand es 1:0 für Sie. Sie mussten mit Gegenmaßnahmen rechnen.“ Obwohl der Angeklagte wusste, dass Mitglieder der gegnerischen Gang in Mettingen auf ihn warteten, sei er am nächsten Tag dorthin gefahren. Seinen Angaben, er habe Mitglieder eines kurdischen Vereins treffen wollen, schenkte die Kammer keinen Glauben. Während des Schusswechsels habe der Angeklagte seine Pistole leer geschossen und dabei auch vier Mal auf seine eigentlich fliehenden Kontrahenten geschossen. Wegen versuchten Totschlags in vier Fällen wurde er dafür nun zu fünf Jahren verurteilt.

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