Einer der Schützen von Esslingen-Mettingen muss nun doch ins Gefängnis. Er hatte Rechtsmittel gegen seine Verurteilung eingelegt. Doch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision nun abgelehnt.
Die Schüsse von Mettingen hallen weiter durch die Gerichtssäle. Im September 2022 hatten Mitglieder zweier rivalisierender Banden in der Obertürkheimer Straße in dem Esslinger Stadtteil die Waffen aufeinander gerichtet und insgesamt wohl 19 Mal abgedrückt. Das Wild-West-Szenario hatte Folgen. Beteiligte des Schusswechsels auf offener Straße hatten sich in langwierigen Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart verantworten müssen und waren zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen einige der Schuldsprüche hatten die Verteidiger der Angeklagten Rechtsmittel eingelegt. Die Revision eines 23-Jährigen wurde nun zurückgewiesen. Das teilt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Pressetext mit.
Nach der Ablehnung seiner Revision muss der junge Mann nun seine Haftstrafe antreten. Zu sieben Jahren und neun Monaten Freiheitsentzug hatte ihn das Landgericht Stuttgart im Oktober 2023 verurteilt. Die Kammer hielt ihn des versuchten Totschlags in vier Fällen in Tateinheit mit dem Führen einer halb-automatischen Kurzwaffe während der Schießerei in Mettingen für schuldig. Die Verteidigung des Mannes hatte Verfahrensfehler geltend gemacht, die der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs nun verworfen hat. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Der Verurteilte hatte laut Bundesgerichtshof am 4. September 2022, also am Vortag der Schießerei, von einem heute 34-jährigen Mitglied der gegnerischen Bande wohl zwei Faustschläge auf die Augen verpasst bekommen. Hämatome und Einblutungen im Augenweiß trug er in Folge der Attacke davon. Der Angegriffene sann auf Rache und bewaffnete sich mit einer Pistole. Am Folgetag habe er „zusammen mit etwa 40 ähnlich gekleideten, als Gruppe wahrzunehmenden Männern“ in Esslingen nach dem 34-Jährigen gesucht. Da er nicht aufgefunden werden konnte, zerstreute sich die Gang unverrichteter Dinge wieder.
Der Verurteilte und der Angreifer treffen in Mettingen aufeinander
Später am Abend kam es dann aber zu einer folgenschweren Begegnung. Der Verurteilte und drei seiner Kumpel trafen in Mettingen nun doch auf den 34-jährigen Angreifer vom Vortag und nutzten die Gelegenheit für einen Vergeltungsschlag. Mindestens sieben Mal feuerte der Verurteilte nach einem kurzen Wortwechsel seine Waffe auf seinen Kontrahenten ab, der beim ersten Schuss Schutz hinter einem Auto mit drei Insassen suchte. Der Verurteilte habe damit den Tod seines Rivalen und der Männer in dem Auto billigend in Kauf genommen, teilt der Bundesgerichtshof mit. Nach der Schussabgabe machte sich der Verurteilte zusammen mit seinen Kumpeln aus dem Staub. Diese Flucht nutzte sein 34-jähriger Rivale, um hinter dem Auto hervorzukommen und seinerseits auf die Davonlaufenden zu schießen. Verletzt wurde bei der Schießerei niemand. Die Projektile schlugen auch in Hauswände ein.
Der 34-Jährige hatte sich ebenfalls vor Gericht verantworten müssen. Die erste Schwurkammer des Landgerichts Stuttgart hatte ihn im November 2023 wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der in Esslingen lebende Mann hatte Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof gab ihm Recht und kassierte den Schuldspruch aufgrund eines Verfahrensfehlers. Der Prozess begann am Donnerstag, 20. Februar, am Landgericht von neuem – dieses Mal vor einer anderen, nämlich der 19. Strafkammer. Der 34-Jährige hatte am ersten Prozesstag angegeben, in Mettingen lediglich eine Schreckschusspistole eingesetzt zu haben. Die Waffe habe er während seiner Flucht in der Schweiz weggeworfen.