Sprengversuch von Bankautomaten Bewährungsstrafen für die Angeklagten – aber nur wegen Beihilfe

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Das Stuttgarter Landgericht bezweifelt , dass die beiden 23-jährigen Angeklagten zwei Bankautomaten in Plattenhardt und Sielmingen selbst gesprengt haben. Sie wurden aber wegen Beihilfe schuldig gesprochen.

Es wurden viele Zeugen gehört, Sachverständige geladen, Chat-Verläufe gelesen, DNA-Spuren ausgewertet und sogar die Dienste eines sogenannten Super-Recognizers in Anspruch genommen. Für den Vorsitzenden Richter Rainer Gless blieben am Ende des Verfahrens am Stuttgarter Landgericht am Freitag jedoch Zweifel, ob die Angeklagten tatsächlich die Täter waren. Verurteilt wurden sie trotzdem zu zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung plus 1500 Euro Geldstrafe. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

 

Eine Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Diebstahl und Sachbeschädigung sah das Gericht als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Männern den Versuch vorgeworfen, im Mai des vergangenen Jahres zwei Sparkassenautomaten in Plattenhardt und Sielmingen gesprengt zu haben, beziehungsweise in Plattenhardt den Versuch unternommen zu haben. An Geld sind die Täter nicht gekommen. Was blieb, sind Sachschäden in Höhe von 10 000 und fast 17 000 Euro.

Dass die Angeklagten in den beiden Nächten vor Ort waren, ist aus Sicht des Gerichts nicht eindeutig bewiesen. Inzwischen konzentrieren sich die Ermittlungen auf zwei andere Täter, die im Zuge des nun abgeschlossenen Verfahrens ins Visier gerieten. Ganz unbeteiligt waren die nun Verurteilten an den Taten aber nicht. Sie haben unter anderem das Gas und die Handschuhe für die Tat gekauft. Auch Fahrdienste für die Täter wurden aus Sicht des Gerichts geleistet. Neben Chat-Verläufen wurden auch die Suchanfragen im Internet ausgewertet, die sich unter anderem mit Bankautomatensprengungen beschäftigten. „Die ganze Sache stinkt zum Himmel“, fand der Richter. „Sie können uns nicht weismachen, dass Sie von nichts wussten“, erklärte er an die Angeklagten gewandt.

Diese Vorwürfe sind vom Tisch

Vom Tisch waren am Ende des Verfahrens die Vorwürfe gegen einen der Angeklagten, der nach den erfolglosen Automatensprengungen zwei Tankstellen in Wolfschlugen am 20. September 2023 und am 26. Oktober 2023 in Plattenhardt überfallen haben soll. Auch um diese Taten zu nachzuweisen reichten die Beweise aus Sicht des Gerichts nicht aus. Für die Tat sprach unter anderem, dass bei einer Hausdurchsuchung der Polizei eine Pistole und die Kleidung des Täters aus einer Videoaufzeichnung gefunden worden war. Ein Zeuge entlastete den Angeklagten allerdings. Der Täter habe eine andere Stimme gehabt, erklärte der Zeuge.

„Es gibt nicht zu überwindende Zweifel“, erklärte der Richter deshalb. Auch das Einloggen des Handys des Angeklagten in der Funkzelle bei der überfallenen Tankstelle sei kein Beweis für den Überfall. Hinzu komme, dass der Angeklagte bei einem der beiden Tankstellenüberfälle am Bein verletzt war. Dies hätte ihm aus Sicht des Gerichts keinen schnellen und geraden Gang ermöglicht, wie ihn der Täter auf dem Video zeigte. Auch für die Tankstellenüberfälle könnte jener Täter verantwortlich sein, der nun bereits wegen den Bankautomatensprengungen ins Visier der Ermittler geraten ist.

Die Aussetzung der Haft zur Bewährung hatte mehrere Gründe. Zunächst war einer der Angeklagten bereits seit Januar in Untersuchungshaft und zur Tatzeit nicht vorbestraft. Positiv wertete das Gericht außerdem, dass beide Angeklagten die Vorwürfe zur Beihilfe einräumten. Weiter war es Glück für die Angeklagten, dass die Automatensprengungen misslangen. Zumindest beim ersten Versuch haben die Angeklagten durch ihren Dilettantismus zum Misslingen offenbar maßgeblich beigetragen.

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