Das Stuttgarter Landgericht bezweifelt , dass die beiden 23-jährigen Angeklagten zwei Bankautomaten in Plattenhardt und Sielmingen selbst gesprengt haben. Sie wurden aber wegen Beihilfe schuldig gesprochen.

Es wurden viele Zeugen gehört, Sachverständige geladen, Chat-Verläufe gelesen, DNA-Spuren ausgewertet und sogar die Dienste eines sogenannten Super-Recognizers in Anspruch genommen. Für den Vorsitzenden Richter Rainer Gless blieben am Ende des Verfahrens am Stuttgarter Landgericht am Freitag jedoch Zweifel, ob die Angeklagten tatsächlich die Täter waren. Verurteilt wurden sie trotzdem zu zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung plus 1500 Euro Geldstrafe. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.