Weil er 2018 nicht mehr mit seinem Stand auf dem Ludwigsburger Barockweihnachtsmarkt zugelassen worden war, klagte ein Betreiber. Nun herrscht endgültig Klarheit, der Veranstalter ist zufrieden.

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Ludwigsburg/Stuttgart - Der Vorfall hatte seiner Zeit viel Aufsehen erregt: Weil ein Beschicker vor zwei Jahren nicht für den Barockweihnachtsmarkt in Ludwigsburg zugelassen worden war, klagte der Mann. Der städtische Eigenbetrieb Tourismus und Events Ludwigsburg (TELB), Veranstalter des Budenzaubers, hatte ihm für seine Bewerbung eine Absage erteilt, weil er bei vergangenen Weihnachtsmärkten in Ludwigsburg wiederholt und in teils gravierendem Ausmaß gegen die Marktregeln verstoßen hatte. Nun ist der Rechtsstreit endgültig beigelegt.

 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Hauptverfahren die ursprüngliche Eilentscheidung, die der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim getroffen hatte, bestätigt. Selbst eine Berufung wurde nicht mehr zugelassen. Das Gericht stellte klar, dass der Beschicker aufgrund seiner Verfehlungen nicht mehr zum Bewerbungsverfahren hätte zugelassen werden müssen.

Der TELB-Geschäftsführer Mario Kreh kann dem langwierigen Verfahren sogar etwas Gutes abgewinnen: „Wir haben nun Sicherheit, dass das Zulassungsverfahren zum Weihnachtsmarkt rechtlich absolut korrekt ist. Gleichzeitig konnten wir das Verfahren nutzen, um auch kleinere Unklarheiten zu beseitigen.“ Der städtische Eigenbetrieb hofft, dass der Weihnachtsmarkt im kommenden Jahr wieder normal stattfinden kann. Die Vorbereitungen laufen bereits.