Barrierefreiheit in Wernau An vielen Stellen gibt es Hindernisse oder sind Umwege nötig
Steile Wege, Stolperfallen und unübersichtliche Beschilderungen: Ein Rundgang durch Wernau zeigt, dass es noch ein weiter Weg ist bis zur Barrierefreiheit.
Steile Wege, Stolperfallen und unübersichtliche Beschilderungen: Ein Rundgang durch Wernau zeigt, dass es noch ein weiter Weg ist bis zur Barrierefreiheit.
Eigentlich ist der Weg vom Wernauer Bahnhofsvorplatz zur Stadtbücherei kurz: Eine Treppe führt direkt nach oben. Doch mit einer Einschränkung, etwa einer Geh- oder Sehbehinderung, wird es kompliziert. Das gilt auch für manch anderes Ziel in der Stadt, wie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Rundgangs in Sachen Barrierefreiheit schnell feststellen. Zur Begehung eingeladen hatte die Wernauer SPD.
Die kleine Gruppe trifft sich auf der Neckarseite des Wernauer Bahnhofs. Einfach durch die Unterführung auf die andere Seite zu gelangen, scheidet aus, weil die Rampe zu steil ist. „Da müsste ich Serpentinen fahren“, stellt Erna Viehmann-Rapp fest, die im Rollstuhl sitzt. Deshalb heißt es den Aufzug nach oben auf die Straßenbrücke nehmen.
„Ist der bei Nacht beleuchtet?“, fragt Petra Faulhaber. Sie hat eine Sehbehinderung, die ihr Sichtfeld stark einschränkt und folglich ohne Licht kaum eine Chance, den Aufzug zu finden – im Dunkeln schon gar nicht. Vom Bahnsteig kommend, führt aber immerhin ein Blindenleitstreifen zum Lift, das fällt ihr auf. Und dass die Tasten im Aufzug nicht nur beschriftet, sondern mit erhabenen Zahlen und Braille-Schrift gekennzeichnet sind, findet sie ebenfalls positiv. Die kann sie lesen, wenn sie sie einmal gefunden hat. Leider seien sie in jedem Aufzug an anderer Stelle angebracht, erzählt sie.
Viehmann-Rapp und Faulhaber sind von der SPD gefragt worden, ob sie mit auf Tour gehen würden. Deshalb sind sie jetzt mit Arnold Pracht und Horst Nannt unterwegs. Simone Bürger ist als interessierte Bürgerin dazugestoßen. Die Grafik-Designerin beschäftigt sich schon länger mit „visueller Barrierefreiheit“, also damit, wie Informationen im öffentlichen Raum gut wahrnehmbar gestaltet werden.
Auf dem Bahnhofsvorplatz gelingt dies jedenfalls nicht, Schilder stehen ohne erkennbares System an verschiedenen Stellen. Den Wegzeiger zum barrierefreien Aufgang Richtung Bücherei kann man ohnehin getrost übersehen, denn die Rampe ist so steil, dass sie im Rollstuhl nicht zu bewältigen ist.
Auf solche, zumindest mit einem Rollstuhl unpassierbare Stellen, trifft die Gruppe immer wieder. Mehrfach muss sie einen Umweg nehmen. Unüberwindbar steil sind etwa die paar Schritte vom Gehweg bis zum Schlosskeller. Und beim Abstieg von der Wiedenhalde zum Fußweg Richtung Quadrium dreht Arnold Pracht den Rollstuhl lieber gegen die Fahrtrichtung, damit er ihn kontrolliert bremsen kann. Pracht, früherer Professor an der Hochschule für Soziales in Esslingen, hat den Rundgang initiiert, der auch in die Schlossgartenschule führt. Dort ist zu erfahren, dass das frisch sanierte Gebäude nach wie vor keinen Aufzug hat. Und wenn jetzt ein Kind käme, das auf den Rollstuhl angewiesen ist? „Das könnten wir leider nicht aufnehmen“, sagt die Rektorin Michaela Frey. Da ist es auch kein Trost, dass die Grundschule mit dem Problem nicht alleine ist: Die wenigsten Schulen in Deutschland hätten Aufzüge, sagt der Wernauer Ordnungsamtsleiter Fabian Deginus, der die Gruppe ebenfalls begleitet.
Oft steckt die Tücke im Detail. Holprige Gehwege sind Stolperfallen, Treppenstufen verschwimmen zu undefinierbaren Flächen. „Das ist für mich eine graue Wurst“, sagt Petra Faulhaber beim Blick auf solch eine Steintreppe. „Da gehören Punkte oder Streifen auf die Stufen“. Gut erkennen kann sie die Stufen im Quadrium, deren Metalleinfassung den für sie so wichtigen Kontrast bietet. Dagegen ist der Hinweis auf die barrierefreie Toilette so hinter einer Grünpflanze versteckt, dass ihn garantiert kein Mensch im Rollstuhl entdecken wird. Dabei könne gute Beschilderung mit wenig Aufwand und Kosten eine erhebliche Verbesserung bringen, sagt Simone Bürger, „nicht nur für Menschen mit Sehbehinderung, sondern für alle“. Sie wundert sich, dass das Bewusstsein dafür im öffentlichen Raum offenbar noch gering ist.
Es ist aber auch verzwickt: Was bei einer Gehbehinderung hilfreich ist – wie der ebenerdige Übergang am Bahnhofsplatz – kann für Sehbehinderte zur Falle werden. „Ich muss doch merken, wenn ich vom Gehweg auf eine Straße komme“, sagt Petra Faulhaber. Und während das Ticken und Piepsen der Ampel an der Kirchheimer Straße bei stärkerem Verkehr kaum zu hören ist, kann es in ruhigeren Zeiten die Anwohner oder Mitarbeiterinnen der Bäckerei nerven. So viel steht fest: Ohne Betroffene kann man die komplexe Thematik gar nicht erfassen. Weitere Touren sollen deshalb folgen.
Gesetzliche Verpflichtung
Dass Barrierefreiheit im öffentlichen Raum angestrebt werden muss, ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Vorgaben. Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die auch Deutschland ratifiziert hat. Damit hat sich die Bundesrepublik zu „verstärkter Aktivität für die Erlangung gleichberechtigter Teilhabe“ verpflichtet. Auch aus dem Grundgesetz oder aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) kann man diese Pflicht ableiten.
Hürden im IT-Bereich
Auch digitale Barrieren sollen ausgeräumt werden, damit digitale Angebote für alle Menschen, mit und ohne Einschränkungen, nutzbar sind. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) setzt die Vorgaben der EU für den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen in deutsches Recht um. Sie gilt für die öffentliche Verwaltung des Bundes.