Das Bundesforschungsministerium hat den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, meint Norbert Wallet.
02.09.2020 - 16:46 Uhr
Berlin - Der Bericht des Bundesrechnungshofes bestätigt in einer außergewöhnlichen Klarheit und Härte die Recherchen unserer Zeitung aus dem vergangenen Sommer: Das Vergabeverfahren für den Standort der Batterieforschungsfabrik nach Münster entsprach nicht den Anforderungen an ein faires Verfahren. Die Schlüsselformulierung ist so lapidar wie vernichtend: Das Forschungsministerium habe „den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt“.