Gute Nachrichten für Investoren, die in der Stuttgarter Innenstadt Neubauten planen: die Pflicht, Kfz-Stellplätze einzurichten oder diese gegen Geldzahlung abzulösen, soll entfallen. Der Gemeinderat plant, am kommenden Donnerstag eine entsprechende Satzungsänderung zu verabschieden.
Zudem sieht sich die Stadtverwaltung gezwungen, die Vorschriften zur Verwendung dieser Ablösebeträge zu ändern; andernfalls droht eine Rückzahlung der Beträge an die Bauherren.
Wer in Stuttgart Wohnungen baut, ist bereits sei dem Jahr 2020 weitgehend von der Pflicht befreit, seine Projekte durch den Bau von Stellplätzen zu verteuern. Bei einer guten Anbindung an den ÖPNV kann mittlerweile die geforderte Anzahl bis auf 30 Prozent der bisher vorgeschriebenen Zahl reduziert werden. Für Sozialwohnungen ist unter Umständen sogar ein vollständiger Verzicht denkbar. Mit ursächlich für diese Entscheidung war die Debatte über die Erschließung des Wohngebiets im Cannstatter Neckarpark. Die Erstellung ist allerdings nicht verboten; wer unbedingt Stellplätze bauen will, darf das – ob Wohnungsbau oder gewerbliche Bauten - weiterhin tun. In den Genehmigungsverfahren ermittelt das Baurechtsamt bisher die notwendigen Kfz-Stellplätze gemäß der Landesbauordnung. Lassen sich diese nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten herstellen, so kann die Behörde zulassen, dass der Bauherr einen Geldbetrag bezahlt, um so die Stellplatzverpflichtung zu erfüllen. Für den Citybereich kostet das 12 782,30 Euro pro Stellplatz, in der erweiterten Innenstadt und in Ortskernen sowie in dicht bebauten und gewerblich genutzten Gebieten sind es 9203,25 Euro und in den übrigen Stadtgebieten in Stuttgart 5624,20 Euro.
Fast 13 000 Euro pro Stellplatz
Für Nicht-Wohnnutzungen, also für Gebäude mit Büro- und Handelsnutzungen - soll diese Verpflichtung nun wegfallen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik hat das am Dienstag beschlossen. Der Grund dafür: nur noch wenige Stadträte verstehen sich als „Parkplatz-Retter“. Auch in der Verwaltung wird das Thema differenziert betrachtet. In der Ratsvorlage heißt es tatsächlich, wegen der guten Anbindung an den ÖPNV sei es mit einer „nachhaltigeren Entwicklung der Mobilität nicht mehr kompatibel“, auf jeden Fall Stellplätze nachweisen zu müssen. Vereinzelt sei das wegen der beengten Verhältnisse wirtschaftlich gar nicht mehr darstellbar.
Verkehrsberuhigung als Oberziel
Das Konzept „Lebenswerte Innenstadt“ sieht den Wegfall oberirdischer Stellplätze vor; schließlich gibt es genügend Tiefgaragen und Parkhäuser. Ziel ist eine „umfassende Verkehrsberuhigung“. Das werde durch den Satzungsbeschluss unterstützt. Dadurch entgehen der Stadt allerdings Einnahmen. Im Haushalt 2022/2023 sind 250 000 Euro angesetzt, künftig dürften es allerdings nicht mehr als 10 000 Euro jährlich werden. Das hat Auswirkungen auf das städtische Konto „Parkmöglichkeiten“, auf das unter anderem diese Ablösebeträge eingezahlt werden. Zwischen den Jahren 2018 und 2020 waren es rund zwei Millionen Euro. Müssten zuletzt geforderte Ablösen zurückbezahlt werden, würde sich der Kontostand also verringern.
In dieser Woche müssen sich die Stadträte darum kümmern, dass nicht noch viel mehr Geld vom Ende 2021 mit 6,7 Millionen Euro gefüllten Konto abfließt. Diese Mittel müssen nämlich gemäß Landesbauordnung in einem „angemessenen Zeitraum“ – in Stuttgart sind es zehn Jahre – verwendet werden; und zwar „zweckentsprechend“. Das bedeutet, dass mit dem Geld ausschließlich „die Herstellung von Parkierungseinrichtungen, die der allgemeinen Benutzung zur Verfügung stehen“, finanziert werden darf. „Mangels vorliegender Planungen“ geht die Verwaltung davon aus, dass die Ablösebeträge ab dem Jahr 2026 und bis 2031 jährlich in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro an die Bauherren zurückgezahlt werden müssten.
Stellplatzablöse für Radverkehr verwenden
Weil man das unter allen Umständen vermeiden will, soll nun der Verwendungszweck geändert werden. Die Landesbauordnung lässt mittlerweile zu, dass die Mittel nicht mehr nur für neue Anlagen verwendet werden dürfen, sondern auch für die Modernisierung und Instandhaltung sowie die Herstellung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, für Carsharing-Stellplätze, aber auch für „Einrichtungen des ÖPNV oder für den Fahrradverkehr“. Mit dieser Satzungsänderung könne der Sanierungsstau in den städtischen Parkierungsanlagen abgebaut werden, ohne dass dafür Geld im Haushalt bereitgestellt werden müsse. Die CDU ist damit allerdings nicht einverstanden, sie möchte dass zumindest die Erlöse aus der Parkraumbewirtschaftung – rund eine halbe Million Euro fließen jährlich auf das Konto – dafür verwendet wird, Innenhöfe zugunsten von Grünflächen und Spielplätze zu entsiegeln, und darunter Tiefgaragen zu zu bauen. „Das ist gut für alle“, sagt Fraktionschef Alexander Kotz mit Verweis auf das Vorzeigeprojekt „Rossbollengässle“. Er versucht nun, eine Mehrheit dafür zu sichern. Das Thema wurde vorerst von der Tagesordnung genommen.