Die Deutsche Umwelthilfe wirft der Bahn Verstöße gegen gerichtliche Auflagen vor - durch fehlende Dieselrußfilter an den Baufahrzeugen.
Stuttgart - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat der Bahn vorgeworfen, sie verstoße weiter gegen gerichtliche Auflagen bei der Rußfilterpflicht für Baufahrzeuge beim Umbau des Hauptbahnhofs. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte dem Konzern auferlegt, dass vom 1.Februar an alle Maschinen mit Dieselrußfiltern ausgestattet sein müssen. Der DUH lägen zahlreiche Fotos vor, die Verstöße gegen diese Auflage zeigten. "Es zeugt von einem hohen Maß an Selbstherrlichkeit, zunächst einer gerichtlichen Verfügung zuzustimmen, um sie anschließend zu ignorieren", so die DUH.
Das S-21-Kommunikationsbüro wies die Vorwürfe zurück. Die Bahn achte auf die Einhaltung der Richtlinien. Die Prüfung der Fotos habe ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind. Eine Baumpflanzmaschine, die keinen Filter gehabt hatte, sei nicht mehr eingesetzt worden. Eine deswegen vom Verwaltungsgericht geforderte Stellungnahme der DB Projektbau und des Eisenbahnbundesamts (Eba) sei dort fristgerecht eingegangen. Eine Gerichtssprecherin sagte, das Eba habe letzte Unterlagen am Dienstagabend übermittelt. Die dafür vom Gericht gesetzte Frist war am 11. März abgelaufen.