Bauen in Hedelfingen Bebauungsplan stärkt Wohncharakter

Für das beliebte Wohngebiet Bächlenweg/Krautgartenstraße wird ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. Foto: Stadtplanungsamt

Um störende Betriebe oder religiöse Einrichtungen im Gebiet Bächlenweg/Krautgartenstraße zu verhindern, hat die Stadt einen neuen Bebauungsplan aufgestellt.

Das Viertel zwischen den Straßen Am Bergwald/Dürrbachkreisel/Heumadener Straße und vor allem der Streifen entlang des Bächlen-/Alosenwegs, unterhalb der Weinberge am Lenzenberg, gilt als beliebtes Wohngebiet. In dem rund 7,2 Hektar großen Gebiet dominiert die Wohnnutzung. Auch 17 Betriebe sind ins Gebiet eingestreut. Mehr sollen es auch nicht werden. Mit einem neuen, einheitlichen Bebauungsplan will das Stadtplanungsamt „störenden“ Ansiedlungen einen Riegel vorschieben. Historisch betrachtet, hat sich das durch Wohnnutzung geprägte Gebiet seit Beginn des 20. Jahrhunderts rund um die Rohrackerstraße entwickelt. Planungsrechtlich sind ein Wohngebiet gemäß der Baustaffel 6 nach der Ortsbausatzung und allgemeine Wohngebiete festgesetzt, weshalb neben Wohngebäuden auch andere Nutzungen zulässig sind.

 

Religiöses Begegnungszentrum war geplant

Die Anfrage eines Interessenten, dort ein religiöses Begegnungszentrum zu errichten, rief die Stadt nun auf den Plan. „Die Vielzahl der neben dem Wohnen planungsrechtlich zulässigen Nutzungen schwächt den gewünschten Wohncharakter des Gebiets und würde somit zukünftig eine ungewollte Weiterentwicklung dieser Nutzungen im Plangebiet ermöglichen“, heißt es in der Ausschreibung zum neuen Bebauungsplan. Der Wohncharakter solle weiter gestärkt und damit der Wohnungsnot entgegengewirkt werden. Das Gebiet eigne sich deswegen weder für Anlagen kirchlicher, kultureller, sozialer, gesundheitlicher und sportlicher Zwecke noch für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen, „weshalb diese insgesamt nicht zugelassen werden sollen“. Die bestehenden Betriebe, das stellte ein Vertreter des Stadtplanungsamts in der Bezirksbeiratssitzung klar, behalten Bestandsschutz. Neue sind jedoch unwillkommen. Der nun aufgestellte Bebauungsplan diene damit der Stärkung der Wohnnutzung und zur Schaffung von Wohnraum.

Bürgerbeteiligung erwünscht

Die Planung kann von den Bürgerinnen und Bürgern bis zum 19. September unter www.stuttgart.de/planauslage abgerufen werden. Bis dahin kann die Öffentlichkeit ihre Meinung mitteilen. Am Dienstag, 13. September, wird die Stadtverwaltung ab 16 Uhr die Ziele und Zwecke der Planung in einer Videokonferenz erörtern. Die Teilnehmer können sich äußern. Eine Teilnahme ist über den Webbrowser möglich. Zugangsdaten zur Teilnahme können per E-Mail mit dem Betreff „Erörterungstermin He 90“ unter poststelle.61-6@stuttgart.de bis zum 7. September angefordert werden.

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