Die Schießhausäcker in Stuttgart-Plieningen sollen reines Wohngebiet werden – und zwar besonders schnell. Das klappt nun allerdings nicht.

Klima & Nachhaltigkeit: Judith A. Sägesser (ana)

Plieningen - Es hätte ein extra schnelles Verfahren werden sollen, nun dauert es doch länger. Es geht ums Baugebiet Schießhausäcker in Stuttgart-Plieningen. Es handelt sich bis dato um ein sogenanntes Mischgebiet, das heißt Wohnen und Gewerbe müssen kombiniert werden. Weil sich bisher aber kein Gewerbebetrieb interessiert hat für die noch freien Stellen im Gebiet, sollen die Schießhausäcker zu einem reinen Wohngebiet umgemünzt werden. Damit in den Baulücken Wohnhäuser entstehen dürfen. Offenbar, so hatte es unsere Zeitung berichtet, waren die Wohnungen bereits im Vorfeld und ohne Baugenehmigung verkauft worden. Den Käufern sollte nun mit einem beschleunigten Verfahren geholfen werden.

 

Flughafen ist nicht mehr so laut

Zum Mischgebiet erklärt wurden die Schießhausäcker seinerzeit wegen des Flughafens und des damit verbundenen Lärms. Inzwischen sind die Flugzeuge leiser und die Grenzwerte haben sich verändert. Daher räumt die Stadt hier nicht einem Bauträger Sonderrechte ein, sondern verändert, was verändert werden kann. Fürs beschleunigte Verfahren hatte man sich allerdings entschieden, um den Käufern, die vorschnell zugeschlagen hatten, entgegenzukommen. Doch nun ist etwas dazwischen gekommen.

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Kurz zur Erklärung: Um das Gebiet umzuwidmen, braucht es einen neuen Bebauungsplan. Und das Verfahren dorthin hat verschiedene Stufen. Die letzte ist der Satzungsbeschluss, danach darf die Baugenehmigung erteilt werden. Das Verfahren zu den Schießhausäckern ist in der vorletzten Stufe: Auslegungsbeschluss: Die Pläne werden öffentlich ausgelegt und jeder, der das möchte, kann Einwand erheben. Bleibt es still, kann ein Projekt im Gebiet bereits genehmigt werden, auch wenn der Satzungsbeschluss noch nicht gefasst worden ist.

Feldweg als Problem?

Doch in Plieningen stellt sich diese Frage nicht. Denn nach Auskunft der Stadt Stuttgart gibt es Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange und aus der Öffentlichkeit. Susanne Frucht vom Stadtplanungsamt erklärt, dass es um das Thema Feldwege gehe. Auf ihnen sind die Bauern mit ihren Traktoren unterwegs. Es gebe die Sorge, dass sich „der Schutzanspruch“ ändere, wenn sich dort ein reines Wohngebiet befindet. Müssten sich die Landwirte einschränken?

Ein Lärmschutzgutachten soll das klären, sagt Susanne Frucht. Die Kosten übernehme die Stadt Stuttgart. Und wann wird mit einem Ergebnis gerechnet? „Man versucht, es schnell hinzubekommen“, sagt sie. „Aber das dauert sicher ein paar Monate.“ Damit war’s das wohl mit dem Turbo.