Baugesetz in der Region Stuttgart Es droht Stillstand im Wohnungsbau

Nach dem Urteil zum Paragrafen 13b ziehen dunkle Wolken über vielen Neubaugebieten auf. Foto: imago/Rupert Oberhäuser

Der Paragraf 13b des Baugesetzbuchs darf nicht mehr angewendet werden. Deshalb können Tausende Wohnungen in der Region zumindest vorläufig nicht gebaut werden.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

„Das tut mir vor allem für die jungen Familien leid, die sich auf ein Eigenheim bei uns gefreut haben“: Carmen Marquardt ist die Bürgermeisterin der 2000-Einwohner-Gemeinde Adelberg im Kreis Göppingen. Eigentlich hätten bereits im kommenden Jahr dort zumindest einige weitere Bewohner dazukommen sollen. Doch daraus wird vorerst nichts.

 

Wie so viele vor allem kleinere Gemeinden in der Region Stuttgart und in ganz Deutschland hatte auch Adelberg bei der Ausweisung des Neubaugebiets Dürrstraße auf den Paragrafen 13b des Baugesetzbuches gesetzt. Der war 2017 als Reaktion auf die erste große Flüchtlingswelle geschaffen worden mit dem Ziel, die Verfahren für den Wohnungsneubau zu beschleunigen. Baugebiete mit bis zu 10 000 Quadratmetern überbauter Fläche konnten demnach ohne Ausgleichsmaßnahmen und ohne eine Umweltprüfung genehmigt werden.

Zwar ist das Gesetz mittlerweile abgeschafft. Die letzten Anträge mussten Ende 2022 gestellt sein. Die Verfahren hätten, so die bisher geltende Regel, aber noch bis Ende 2024 abgeschlossen werden können.

Ursprünglich wäre die Frist erst Ende 2024 ausgelaufen

Doch das ist jetzt nicht mehr möglich. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat kurz vor der Sommerpause entschieden, dass sich der Paragraf 13b nicht mit dem Europarecht vereinbaren lässt – und ab sofort nicht mehr angewendet werden darf. Nachdem seit Kurzem die Urteilsbegründung vorliegt, ist auch klar, dass nicht nur Kommunen, in denen die Verfahren noch laufen, betroffen sind. Allein in der Region Stuttgart können Tausende Wohnungen – zumindest vorläufig – nicht gebaut werden.

Vielen Gemeinden droht Ungemach

Zumindest Gemeinden, in denen die Verfahren erst in den vergangenen zwölf Monaten abgeschlossen wurden, droht Ungemach. Denn mithilfe einer Normenkontrollklage können Nachbarn, Betroffene und Verbände ein Jahr lang gegen abgeschlossene Bebauungspläne vorgehen. Die Gemeinden sind also gut beraten, wenn sie in dieser Zeit keine Fakten schaffen. Ob es über die Jahresfrist hinausgehende Probleme beim 13b-Urteil geben wird, können Experten erst nach dem Auswerten der Urteilsbegründung sagen.

Thomas Kiwitt, der Chefplaner des Verbands Region Stuttgart, fasst es so zusammen: „Für unsere Region hat der Paragraf 13b eine neue Dynamik in den Wohnungsbau gebracht. Jetzt wird es zuerst einmal Stillstand geben. Viele Pläne werden in die Revision kommen, und es ist unklar, ob daraus noch etwas wird. Beim Wohnungsbau ist die Pausentaste gedrückt.“

Die Gemeinde Adelberg ist, so Carmen Marquardt, „noch glimpflich aus der Sache herausgekommen“. Eine Woche vor den ersten Notarterminen zum Ankauf von Flächen sei das Urteil bekannt geworden. Daher habe man noch keine Grundstücke erworben. Nun will die Kommune mithilfe einer Flächennutzungsplan-Änderung das Wohngebiet ermöglichen. „Ich rechne aber mit einem Zeitverlust von mindestens zwölf Monaten“, so die Bürgermeisterin Carmen Marquardt.

Der Flächennutzungsplan muss geändert werden

Martin Thüringer, der Bürgermeister von Grafenau (Kreis Böblingen), rechnet zumindest für eines seiner seit dem Jahr 2019 nach den Vorgaben von 13b entwickelten vier Wohngebiete sogar mit einer deutlich längeren Verzögerung von zwei bis drei Jahren: Weil dort wohl ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt werden müsse, werde sich das länger hinziehen. Gut denkbar, dass dann auch Gutachten, die vor drei oder vier Jahren erstellt worden seien, nun noch einmal aktualisiert werden müssten, sagt Bürgermeister Thüringer.

Vergleichsweise entspannt kann Holger Niederberger, der Bürgermeister von Berglen (Rems-Murr-Kreis), die Entwicklung beobachten. Der Bebauungsplan für das Pfeiferfeld im Ortsteil Steinach mit 100 Wohneinheiten ist bereits Ende 2021 in Kraft getreten – eine Normenkontrollklage ist also ausgeschlossen. „Grundsätzlich ist dazu aber zu bemerken, dass zahlreiche Kommunen in Deutschland, die auf der Grundlage des Bundesgesetzes Neubaugebiete nach den Maßgaben des Paragrafen 13b erschlossen haben, natürlich im festen Vertrauen darauf gehandelt haben, dass dieses Bundesgesetz mit dem entsprechenden EU-Gesetz vereinbar ist“, sagt Niederberger.

Entscheidung im festen Vertrauen auf den Gesetzgeber

Daher sieht der Rathauschef den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, „zügig für klare gesetzliche Verhältnisse zu sorgen und den Kommunen möglichst zeitnah praktikable Lösungen für die teils existenziellen Probleme, die mit dem Urteil entstanden sind, verlässlich aufzuzeigen“.

Auch das baden-württembergische Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) wünscht sich schnell Klarheit vom Bund: Aktuell könnten Bebauungspläne, bei denen die einjährige Rügefrist noch nicht abgelaufen sei, nicht angewendet werden. In der Stellungnahme des Ministeriums heißt es: „Aus Sicht des MLW ist dies eine sehr bedauerliche Situation, da sie für die Bauherrinnen und Bauherren, die auf eine Baugenehmigung warten und auf den Bebauungsplan vertraut haben, sehr belastende Auswirkungen haben kann.“

Welche Gemeinden trifft das Urteil?

Verzögerung
Wegen des Urteils zum Paragrafen 13b wird sich die Umsetzung der Bebauungspläne in zahlreichen Gemeinden verzögern. Unter anderem sind in der Region Stuttgart Murrhardt (Kreis Ludwigsburg), Weil der Stadt, Leonberg und Nufringen (alle Kreis Böblingen) betroffen.

Durchhalten
In Bempflingen (Kreis Esslingen) hat das Urteil den vorletzten Verfahrensschritt, die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans, gestoppt. Bempflingens Bürgermeister Bernd Welser will die Pläne für das Baugebiet mit 135 Wohneinheiten aber in jedem Fall weiterverfolgen. hol

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