Als Verantwortlichen für die Misere nennt Vogt die Firma PP Bauconsulting und „den Bauleiter, der das planabweichende Bauen zugelassen hat“. Gegen ihn hat die Stadt ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Doch ob PP Bauconsulting auch „wider besseren Wissens abweichende Pläne für kleinere Gebäude als zur Ausführung vorgesehen eingereicht hat, können wir nicht beurteilen“, sagt Vogt. Davon könnte aber abhängen, wie sich die Sache auf juristischem Parkett weiterentwickelt. Denn in einem ist sich Vogt sicher: „Das ist ein Fall für den Staatsanwalt.“

 

Betroffene suchen Hilfe bei einem Anwalt

Mit dieser Einschätzung wird er wohl recht behalten. Zwar liegt der Strafverfolgungsbehörde in Stuttgart bisher noch keine Anzeige vor. Einige Betroffene haben sich inzwischen aber einen Anwalt genommen, um juristische Schritte zu prüfen. Marc Wennberg ist einer dieser Rechtsexperten. Ob seine Mandanten Teile ihres Hauses abreißen müssen, weiß er noch nicht. Wennberg verfolgt das Ziel, die Häuser seiner Mandanten ohne PP Bauconsulting weiterzubauen. Deswegen hat er im Namen seiner Klienten an die Firma geschrieben. „Sie reagiert aber nicht.“ Ebenso wenig übrigens wie auf Anfragen der Stuttgarter Zeitung.

Auch Heinrich Rettich hat sich rechtlich beraten lassen, möchte aber zunächst nicht vor Gericht ziehen. Sein Haus entsteht im Rosenapfelweg. „Die Firma PP Bauconsulting haftet nur mit 25 000 Euro Stammkapital, weil es eine GmbH ist“, sagt er. Rettich erhebt schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen. Er habe vom Bauleiter erfahren, dass der Architekt in Wirklichkeit gar kein Architekt und nicht mal technischer Zeichner sei. Er fühlt sich sowohl von der Firma als auch vom Bauleiter betrogen. Denn Rettichs Haus ist 65 Zentimeter höher als erlaubt. „Wir wussten das nicht“, sagt er. „Ich muss das Haus nach derzeitigem Stand nicht abreißen. Ich will nur, dass mein Haus so schnell wie möglich fertig gebaut wird“, sagt Rettich.

Die Leidtragenden ziehen nicht alle an einem Strang

Als Verantwortlichen für die Misere nennt Vogt die Firma PP Bauconsulting und „den Bauleiter, der das planabweichende Bauen zugelassen hat“. Gegen ihn hat die Stadt ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Doch ob PP Bauconsulting auch „wider besseren Wissens abweichende Pläne für kleinere Gebäude als zur Ausführung vorgesehen eingereicht hat, können wir nicht beurteilen“, sagt Vogt. Davon könnte aber abhängen, wie sich die Sache auf juristischem Parkett weiterentwickelt. Denn in einem ist sich Vogt sicher: „Das ist ein Fall für den Staatsanwalt.“

Betroffene suchen Hilfe bei einem Anwalt

Mit dieser Einschätzung wird er wohl recht behalten. Zwar liegt der Strafverfolgungsbehörde in Stuttgart bisher noch keine Anzeige vor. Einige Betroffene haben sich inzwischen aber einen Anwalt genommen, um juristische Schritte zu prüfen. Marc Wennberg ist einer dieser Rechtsexperten. Ob seine Mandanten Teile ihres Hauses abreißen müssen, weiß er noch nicht. Wennberg verfolgt das Ziel, die Häuser seiner Mandanten ohne PP Bauconsulting weiterzubauen. Deswegen hat er im Namen seiner Klienten an die Firma geschrieben. „Sie reagiert aber nicht.“ Ebenso wenig übrigens wie auf Anfragen der Stuttgarter Zeitung.

Auch Heinrich Rettich hat sich rechtlich beraten lassen, möchte aber zunächst nicht vor Gericht ziehen. Sein Haus entsteht im Rosenapfelweg. „Die Firma PP Bauconsulting haftet nur mit 25 000 Euro Stammkapital, weil es eine GmbH ist“, sagt er. Rettich erhebt schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen. Er habe vom Bauleiter erfahren, dass der Architekt in Wirklichkeit gar kein Architekt und nicht mal technischer Zeichner sei. Er fühlt sich sowohl von der Firma als auch vom Bauleiter betrogen. Denn Rettichs Haus ist 65 Zentimeter höher als erlaubt. „Wir wussten das nicht“, sagt er. „Ich muss das Haus nach derzeitigem Stand nicht abreißen. Ich will nur, dass mein Haus so schnell wie möglich fertig gebaut wird“, sagt Rettich.

Die Leidtragenden ziehen nicht alle an einem Strang

Doch die leidtragenden Bauherren scheinen nicht samt und sonders an einem Strang zu ziehen. Zum einen sei dem Baurechtsamt „nicht klar, was die Bauherren wirklich gewusst haben“, sagt Stadtsprecher Vogt. Zum anderen sei es schwierig einen Zustand „zu legalisieren, gegen den die Nachbarn jederzeit Einspruch erheben können“. Tatsächlich scheint die Stadt Hinweise darauf zu haben, dass einzelne Anwohner keineswegs damit einverstanden wären, wenn ihren Nachbarn im Nachhinein die Überschreitung der im Bebauungsplan festgelegten Grenzen gestattet würde. „Dann“, sagt Markus Vogt, „können wir Fünfe nicht gerade sein lassen.“ Zwar wolle die Stadt „die Bauherren nicht in den Ruin treiben, aber wir können auch nicht alles legalisieren und damit jene bestrafen, die ordnungsgemäß gebaut haben“.

Das sieht auch Ulrich Wecker, der Geschäftsführer des Vereins Haus und Grund so. „Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden.“ Eine wohlwollende Prüfung sei eine Sache, auch begrüße er es, dass der Gemeinderat sich des Problems annehmen will. „Aber das Gremium ist kein Ersatzbaurechtsamt“, sagt Wecker. Grundsätzlich rät er jedem, der von einem Bauträger ein Objekt kaufen will, sich vorab beraten zu lassen – zum Beispiel von seinem Verein. „Ein Hausbau ist für eine Familie schließlich eine wirtschaftliche Lebensentscheidung“, sagt Wecker.

Gegen die Kosten, die durch einen womöglich drohenden Rückbau entstehen könnten, könne man sich durch eine Fertigstellungsbürgschaft schützen. „Aber nicht jeder Bauträger lässt sich darauf ein. Es gibt schließlich genug Kaufinteressenten, Neubauten sind sehr begehrt.“ Grundsätzlich solle man auf die Vorlage der Baugenehmigung bestehen, rät Wecker. „Sonst beschränken sich die Ansprüche gegen den Bauträger, der eigentlich dafür sorgen muss, dass die Rechtslage geklärt ist.“

Baustart mit und ohne roten Punkt

Regelung
Allseits bekannt ist der Rote Punkt als Symbol für die offizielle Baufreigabe. Es gibt aber auch einen Weg, ohne diesen ein Gebäude zu errichten, dann finden auch keine Baukontrollen statt. In diesem Fall setzt der Gesetzgeber auf die Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten – wenn nach dem sogenannten Kenntnisgabeverfahren gearbeitet wird.

Grundlage
Im Jahr 1995 wurde die Landesbauordnung geändert und das Kenntnisgabeverfahren eingeführt. Die Behörde prüft dabei die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit, nicht aber auf inhaltliche Richtigkeit. Dabei kann es passieren, dass die Details in den Bauplänen von den Regelungen des für das Gebiet geltenden Bebauungsplans abweichen.

Abweichung
Im vorliegenden Fall in Zazenhausen ist die zulässige Gebäudehöhe bei den bereits errichteten Häusern überschritten. Sie sei in den Unterlagen zwar angegeben, aber von einem falschen Bezugspunkt aus und daher nicht zutreffend, erläutert Markus Vogt, der Sprecher der Stadt. Auch andere Maßvorgaben sind nicht eingehalten worden.