Die Bundesregierung hat die Bedingungen zum Erhalt des Baukindergeldes noch einmal angepasst. Offenbar soll nun auch die Wohnfläche darüber entscheiden, ob das Geld ausgezahlt wird.

Berlin - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will das geplante Baukindergeld nach Medienberichten an enge Auflagen knüpfen. Es solle nur bis zu einer Obergrenze von 120 Quadratmetern Wohnfläche gezahlt werden, berichten die „Welt am Sonntag“ und das „Handelsblatt“. Die Zeitungen berufen sich auf den Bereinigungsentwurf zum Bundeshaushalt beziehungsweise auf eine Vorlage des Bundesfinanzministeriums für den Haushaltsausschuss. Laut „Handelsblatt“ gilt diese Grenze für Familien mit bis zu zwei Kindern. Pro weiteres Kind kämen zehn Quadratmeter hinzu.

 

Laut Koalitionsvertrag sollen Familien für den Kauf oder Bau einer Wohnung oder eines Hauses 1200 Euro pro Kind und Jahr erhalten, und zwar über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Einkommensgrenze liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen plus 15.000 Euro pro Kind.

Kritik kam vom FDP-Haushaltsexperten Otto Fricke: „Wie soll man der vierköpfigen Familie mit 120,1 Quadratmeter Wohnfläche in einer alten Bergmannssiedlung im Ruhrgebiet erklären, dass sie leider komplett rausfällt und die Familie aus München im teuren Glockenbachviertel mit 119 Quadratmetern dagegen gefördert wird?“, sagte er dem „Handelsblatt“. Fast wortgleich äußerte er sich in der „Welt am Sonntag“.