Trotz Hinweisen auf Vorkommen des Juchtenkäfers ist im Schlossgarten eine Platane abgeholzt worden.

Stuttgart - Die für das Bahnprojekt Stuttgart 21 zuständige DB Projektbau und der Projektleiter Hany Azer haben bei der nächtlichen Fällaktion im Schlossgarten zumindest in einem Fall gegen eine Anweisung des Eisenbahnbundesamtes (Eba) sowie möglicherweise gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.

Das geht aus einer Stellungnahme der Behörde hervor, die der Stuttgarter Zeitung vorliegt. Anlass dafür war ein Fragenkatalog, den das Stuttgarter Verwaltungsgericht (VG) dem Eba im Zusammenhang mit den Baumfällungen im Schlossgarten zukommen ließ.

Der Hintergrund: noch kurz vor der Fällaktion hatte der Bund für Umwelt- und Naturschutz im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung beim VG beantragt. Während das Gericht noch damit beschäftigt war, seine Zuständigkeit zu prüfen, war am Abend vor der Fällung ein Fax des Eisenbahnbundesamts an die DB Projektbau aufgetaucht, in dem das Eba das Abholzen vorläufig untersagt hatte, bis die ausstehenden Unterlagen zur landschaftspflegerischen Ausführungsplanung nachgereicht worden seien, darunter insbesondere ein Artenschutzgutachten für den streng geschützten Juchtenkäfer (die StZ berichtete).

Bahn hat sich über Fällverbot hinweggesetzt


Weil dem Gericht das Schreiben des Eba zum Zeitpunkt seiner Entscheidung über den Eilantrag des BUND nicht vorgelegen hatte, wollte der VG nun nachträglich Auskunft von der Bonner Aufsichtsbehörde. Geklärt werden sollen dabei die Umstände jener Ad-hoc-Besprechung, bei der Vertreter der DB Projektbau und des Eba sieben Stunden vor Beginn der Fällaktion zu dem abschließenden Ergebnis kamen, dass man die Bäume fällen dürfe. Zuletzt hatte die Aufsichtsbehörde gegenüber der StZ erklärt, ein "generelles Baumfällverbot sei in dem Schreiben des Eba nicht intendiert gewesen". In einem Fall allerdings, das belegen die Unterlagen, hat sich die Bahn über ein von der Aufsichtsbehörde ausgesprochenes Fällverbot hinweggesetzt.

Nach dem der StZ vorliegenden Gedächtnisprotokoll der anwesenden Eba-Mitarbeiterin – die Besprechung wurde offiziell nicht protokolliert – hat das Eba dabei darauf hingewiesen, dass artenschutzrechtliche Konflikte bei der Baumfällung nicht ausgeschlossen werden könnten. Die DB Projektbau habe dagegen "die Rechtsauffassung vertreten, dass nach dem Planfeststellungsbeschluss eine uneingeschränkte Berechtigung zur Rodung der Bäume im Schlossgarten bestehe". Aus den Unterlagen geht hervor, dass tatsächlich nur in einem einzigen der 25 betroffenen Bäume Juchtenkäferlarven festgestellt werden konnten.