Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Freitag zwei Eilanträge des Bundes für Umwelt- und Naturschutz abgelehnt.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Freitag zwei Eilanträge des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) abgelehnt, mit dem die Organisation die Baumfäll- und Verpflanzungsarbeiten im Schlossgarten stoppen wollte . Das Gericht folgte den Argumenten der Projektgegner nicht, dass die Arbeiten, die nun anstehen, mit dem Bau einer zentralen Grundwasseranlage zusammenhängen. Damit hatte die Organisation in einem ihrer Anträge argumentiert. Die Arbeiten im Bereich des Grundwassermanagements müssen seit Dezember vergangenen Jahres ruhen, weil die Bahn bei der Planänderung zur Zentralisierung der Anlage den BUND nicht beteiligt hatte, um Fragen des Artenschutzes zu klären.

 

Mit dem zweiten Antrag wollte der BUND erreichen, dass die Baumfällung auch unterbleiben müssen, wenn die Tunnelarbeiten der Anlass sind. Die Organisation war der Ansicht, dass ein neues Verfahren notwendig sei. Das ist laut VGH nicht der Fall. Zudem sei der BUND einbezogen worden, als ihm das Eisenbahn-Bundesamt die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum Artenschutz gab. Damit ist das zweite Hindernis für einen Beginn der Bauarbeiten der Bahn im Park gefallen. In dieser Woche hatte der VGH bereits einen Eilantrag mehrerer Stuttgarter gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt abgelehnt, in der ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Schlossgarten festgelegt ist. Dieser Erlass ist die Grundlage dafür, dass die Stuttgart-21-Gegner, die das Zeltdorf im Bereich der von der Bahn geplanten Baufläche bewohnen, spätestens zum Beginn der Bauarbeiten den Park verlassen müssen. Tun sie dies nicht, so soll die Polizei den Park räumen.

Bahn ist auf die Polizei angewiesen

Da diese beiden Entscheidungen noch ausstanden, hatte die Polizei am Dienstag ihre Einsatzvorbereitung gestoppt. Nach dem ursprünglichen Zeitplan der Bahn sollten die Arbeiten am Montag beginnen. Die Bahn ist aufgrund der zu erwartenden Proteste gegen die Baumfällarbeiten aber auf einen Schutz durch die Polizei angewiesen. Das Polizeipräsidium hatte mitgeteilt, dass keine dafür benötigten zusätzlichen Einsatzkräfte aus dem ganzen Land und aus anderen Bundesländern angefordert werden sollten, bevor über die Eilanträge entschieden sei – auch wenn diese keine aufschiebende Wirkung hatten. Die Pläne für den Einsatz stehen, im Polizeipräsidium setzt man für die Umsetzung etwa zehn Tage an, bis die Kräfte angefordert, in Stuttgart einquartiert und in die Pläne für den Einsatz eingewiesen sind.

Die Gegner versuchen weiterhin zu verhindern, dass die Bäume im Schlossgarten für den umstrittenen Bahnhofsbau weichen müssen. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 faxte gestern, noch bevor das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim verkündet war, einen weiteren Eilantrag an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn. Dieses Mal argumentierten die Projektgegner nicht wie beim Antrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) mit dem Artenschutz, sondern mit dem Ergebnis des Schlichtungsverfahrens. Sie fordern, dass die vom Schlichter Heiner Geißler als „Stuttgart 21 plus“ zusammengefassten Verbesserungen des Projekts beim Bau berücksichtigt werden sollen. Dies seien zum Beispiel der Erhalt der gesunden Bäume im Schlossgarten und der Weiterbau des Tiefbahnhofs nur in dem Fall, dass er 30 Prozent mehr Leistung bringe. Der Antrag soll, so ihn das EBA ablehne, an das Stuttgarter Verwaltungsgericht gegeben werden, kündigte Hannes Rockenbauch, Sprecher des Bündnisses, an.

Bei der Bahn wurde die lange erwartete Entscheidung gestern positiv aufgenommen. Das Unternehmen, das in dieser Woche mit dem Abriss des Südflügels des Bahnhofsbaus begonnen hatte, will es noch vor Ende Februar schaffen, die 176 Bäume im Bereich des geplanten Baufelds zu fällen und zu verpflanzen. Das ist nur bis Ende Februar möglich, weil danach die Vegetationsperiode beginnt.