Etappensieg fürs Staatsministerium. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechtsposition der Landesregierung im Streit um Herausgabe von Informationen rund um den Polizei-Einsatz im Schlossgarten 2010.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Stuttgart - Die Landesregierung Baden-Württemberg hat im Streit mit einem Bürger um Herausgabe interner Informationen zu Rodungsarbeiten für das Bahn- und städtebauliche Projekt Stuttgart 21 einen Etappensieg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) errungen. Das höchste europäische Gericht wurde vom Bundesverwaltungsgericht in der Sache um Rat gebeten. Der Bürger, dessen Namen mit D.R. abgekürzt wird, hatte beim Stuttgarter Staatsministerium Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit den umstrittenen Baumfäll-Aktionen 2010 im Schlossgarten, dem Untersuchungsausschuss zum damaligen Polizeieinsatz sowie Vermerke des Staatsministeriums über das Schlichtungsverfahren zu S 21 angefordert.