Die Stadt hat ihre Rodungen auf einem städtischen Grundstück am Killesberg nach Protesten von Anwohnern gestoppt. Für viele der bereits gefällten Bäume kommt das zu spät. Immerhin: Vier weitere zur Abholzung vorgesehenen Gewächse, die unter die Baumschutzsatzung fallen, dürfen nun stehen bleiben.

Stuttgart - Die vor sechs Jahren vom Stuttgarter Gemeinderat beschlossene Baumschutzsatzung, die das willkürliche Abholzen von größeren Bäumen verhindern soll und unter Strafe stellt, hat schon manchen Privatmann zur Verzweiflung getrieben, der etwa seine Terrasse vom Baumschatten befreien wollte. Wenn dagegen Landschaftsgärtner im Auftrag der Stadt zur Motorsäge greifen und im Unterholz roden, werden die Vorschriften eher lax gehabt. So geschehen jüngst auf einem städtischen Areal im Norden Stuttgarts am Killesberg, wie in einem Teil unserer Ausgabe bereits berichtet.

 

Dort rodet derzeit im Auftrag des für städtische Flächen zuständigen Liegenschaftsamts eine Firma aus dem Rems-Murr-Kreis ein Hanggrundstück zwischen Friedrich-Ebert-Straße, Erzberger Straße und der Straße Auf der Kanzel – angeblich wegen der Verkehrssicherheit, aber zum Entsetzen der Anwohner ohne die zwingend vorgeschriebene entsprechende Genehmigung. Erst Proteste von um den ökologischen Wert der Bäume und ihre Bedeutung für die Luftqualität besorgten Nachbarn riefen das Garten-, Friedhofs- und Forstamt und in der Folge auch das für die Baumschutzsatzung zuständige Stadplanungsamt auf den Plan. Ein Gutachter sollte die Standsicherheit und den Zustand der Bäume am Hang mit mehr als 80 Zentimeter Stammumfang prüfen, bevor die Arbeiten weitergehen dürfen. Ungeachtet dessen wurde aber dort zunächst weiter gefällt, bis eine Anwohnerin bei der Stadtverwaltung intervenierte. „Wir brauchen keine Genehmigung, wir arbeiten im Auftrag der Stadt“, zitiert eine betroffene Nachbarin einen Forstarbeiter. Der Mann irrte. Jetzt stehen die Motorsägen still.

Liegenschaftsamt hat die Bäume nicht vorab begutachten lassen

Die Baumschutzsatzung stellt Bäume mit einer Stammdicke von 80 Zentimetern und mehr als „Landschaftsbestandteil“ unter besonderen Schutz. Befreiungen werden nur dann erteilt, wenn Bäume dieser Größe krank und morsch sind oder beispielsweise so schräg wachsen, dass die Gefahr einer Entwurzelung und damit verbunden die Gefährdung von Häusern und sonstigen Bauten oder gar Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Im vorliegenden Fall gab es diese Einzelfallprüfung jedoch zunächst nicht: Nach Recherchen unserer Zeitung hatte das Liegenschaftsamt keinen Antrag beim dafür zuständigen Garten-, Friedhofs- und Forstamt für die Rodung gestellt. Erst im Nachhinein bemüht man sich jetzt um eine Legitimation für die illegalen Fällarbeiten. „Wir sind dabei, das aufzuklären“, sagt Thomas Zügel, Leiter des Liegenschaftsamts. Offenbar sei bei den Forstarbeiten „etwas aus dem Ruder gelaufen“. Die Anwohner formulieren es zugespitzter: Die Verantwortlichen der zuständigen Abteilung des Amts vor Ort hätten sich auch im persönlichen Kontakt buchstäblich benommen wie die Axt im Wald – trotz höflicher Bitten um Information und einen schonenden Umgang mit der Natur.

Fest steht: die pauschale Begründung einer Rodung mit Sicherheitsbedenken reicht für einen Kahlschlag auch auf städtischen Grundstücken nicht aus. Wer Bäume mit dem genannten Stammumfang im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung – der erweiterten Innenstadt – ohne das Einverständnis von Fachleuten einfach abholzen lässt, dem drohen empfindliche Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro pro Baum. Die Stadt hatte Anfang der Woche zunächst erklärt, es seien bislang nur ein größerer Baum und drei weitere kleinere Exemplare gefällt worden, für die Rodung habe es keiner Genehmigung bedürft. Anwohner haben dagegen mindestens sieben Bäume gezählt und eigenhändig vermessen, deren Stümpfe einen Umfang von deutlich über 80 Zentimetern aufwiesen und die augenscheinlich einen stabilen Stand hatten. Sie führen ihrerseits Sicherheitsaspekte ins Feld: Durch das Abholzen könne der Steilhang erodieren und bei entsprechenden Wetterereignissen ins Rutschen geraten – Schäden an den darunter liegenden Häusern wären die Folge.

Stadt erklärt Baumfällarbeiten für abgeschlossen

Auf Nachfrage erklärte die Stadt dann am Donnerstag, dass bei insgesamt drei Bäumen, die der Baumschutzsatzung unterliegen, Gefahr im Verzug gewesen sei und diese sofort hätten gefällt werden müssen. Dies sei laut Baumschutzsatzung zulässig. Ein Gutachten über weitere vier Bäume liege inzwischen vor. Das Ergebnis: Sie seien „allesamt standsicher“ und könnten stehen bleiben. Die Arbeiten auf dem Grundstück seien somit abgeschlossen. Die rund ein Dutzend Anlieger wollen die Abholzaktion dennoch nicht auf sich beruhen lassen und erwägen mittlerweile juristische Schritte gegen die Stadt. Für sie hat der Fall auch eine politische Dimension. Wie kann es sein, dass in einer Stadt, die ein Programm für mehr Grün in der City aufgelegt hat, an anderer Stelle ohne Augenmaß gerodet wird, fragen sie.