Neue Regeln für ein neues Wohnen: die Landesbauordnung wird gründlich überarbeitet. Das Fahrrad, die Barrierefreiheit und die Nutzung regenerativen erhalten mehr Rechte in den Paragrafen.

Stuttgart - Auf Bauherren kommen Änderungen bei der Vorgabe für Fahrrad- und Autoabstellplätzen, Barrierefreiheit oder Nutzung von Holz als Baustoff zu. In den Grundzügen soll die geltende Landesbauordnung zwar nicht erschüttert werden, doch an vielen Stellen wird es Anpassungen geben. Dies erklärte die Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bei der Vorstellung der Novelle der Landesbauordnung, die in den nächsten Monaten von den Verbänden beraten wird. Danach sind in einer weiteren Runde die parlamentarischen Gremien an der Reihe bis zur Verabschiedung im Landtag im Jahr 2014.

 

Auf Kritik von Seiten der FDP und der CDU stieß am Mittwoch die geplante, deutliche Einschränkung des so genannten Kenntnisgabeverfahrens. Es soll nur noch dann angewandt werden, wenn keinerlei Abweichungen vom Bebauungsplan vorgesehen sind. Laut Angaben des Ministeriums werden derzeit knapp die Hälfte der Bauvorhaben über die bestehende Regelung abgewickelt, bei dem der Bauherr seine Pläne der Kommune nur zur Kenntnis geben muss. Nach der Novellierung soll diese Quote auf unter zehn Prozent sinken.Durch die Neuregelung seien keine Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen mehr notwendig, erklärt das Ministerium.

Darüber soll dann über den Weg eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens befunden werden. „Das Kenntnisgabeverfahren hat sich bewährt“, erklärte die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger. „Die hier vorgelegte Reform wird das Bauen erschweren und ist damit unsozial“, sagte der FDP-Abgeordnete Jochen Haußmann. Der CDU-Abgeordnete Manfred Groh sprach davon, dass die bisherige Regelung dazu beigetragen habe, „Zeit und Geld zu sparen“.

Wettergeschütze Plätze fürs Fahrrad

Staatssekretärin Splett sieht in der Novellierung soziale und ökologische Kriterium deutlich hervorgehoben, dem demografischen Wandel, der nachhaltigen Mobilität und dem Klimawandel werde Rechnung getragen. So muss in neuen Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen – bisher mehr als vier –, eine der Wohnungen barrierefrei sein, die wichtigsten Räume sollen mit dem Rollstuhl erreichbar sein. Gut zugängliche Abstellflächen für Kinderwagen und Gehhilfen müssten nicht nur in reinen Wohngebäuden geschaffen werden, sondern auch gemischt genutzten Gebäuden wie Häusern mit Ladengeschäften.

Bei Neubauten sollen für jede Wohnung zwei wettergeschützte und Fahrradstellplätze eingerichtet werden, bisher ging es vorwiegend um die dauerhafte Aufbewahrung der Zweiräder. Ein Viertel der vorgeschriebenen Autostellplätze, in der Regel einer je Wohnung, kann künftig durch Fahrradstellplätze ersetzt werden. Die Kommunen soll darüber befinden dürfen, die Forderung nach einem Kfz-Stellplatz je Wohnung ganz fallen zu lassen. Das sei bisher nur über bürokratische Umwege möglich gewesen, wurde angedeutet. Die CDU Landtagsfraktion übte Kritik. „Gerade mit Blick auf die Ballungsräume im Land wird diese Regelung zu einer weiteren Verschärfung der Parkplatzsituation führen“, erklärte Groh. Solaranlagen sollen umfassend verfahrensfrei gestellt werden.