Seyit Mehmet Sümengen wollte ein Naturparadies für Kinder schaffen. Foto: Horst
Er würde sie Naturschützern überlassen. Trotzdem soll die wieder aufgerichtete Hütte von Seyit Mehmet Sümengen abgerissen werden. Weil er nur das Dach reparieren wollte und nie eine Eigennutzung anstrebte, hatte er auf mildernde Umstände gehofft.
Als Seyit Mehmet Sümengen Ende 2022 ein Stückle mit Gartenhäuschen im Esslinger Gewann Hansenberg von einem betagten Herrn übernahm, hatte er eine Vision. Ihm schwebte vor, ein kleines Naturparadies für Kinder zu schaffen. Nun droht seiner Vision der Abriss.
Sümengens Hütte dürfte vielen Esslingern bekannt sein. Sie liegt an einem beliebten Spazierweg unterhalb vom Ortsteil Wiflingshausen. Noch während er die Hütte entrümpelte, lud er Grundschüler von der Hainbachschule ein. Zusammen mit einem Vertreter der Esslinger Agendagruppe Streuobstwiesen bauten sie bei ihm Insektenhotels, erforschten Flora und Fauna auf seiner ungemähten Wiese und pressten Apfelsaft. Der Agendagruppe gab er einen eigenen Schlüsselbund, damit sie stets Zutritt zum Grundstück hat.
Genau so hatte er sich die Nutzung seines Stückle vorgestellt. Dass ihm dann bei der Reparatur des Dachs trotz verzweifelter Rettungsversuche die Scheune förmlich unter den Händen zusammenbrach, weil der First morsch und von Holzwürmern befallen war, sollte den 61-Jährigen nicht entmutigen. „Ich habe dann mit einem Freund Bretter und Dachziegel besorgt und die Scheune in abgespeckter Form wieder aufgebaut.“
Behörden sehen keinen gesetzlichen Spielraum für den Erhalt der Hütte
Sie ist fast fertig. Aber Sümengen hat bei allem Eifer etwas Wichtiges übersehen. Seine Hütte wurde mit ihrem Zusammenbruch und seinem Wiederaufbau aus Sicht der Behörden zum Schwarzbau. Nach einer Anzeige gegen ihn und mehreren Schleifen vom Esslinger Rathaus über das Landratsamt bis hin zum Regierungspräsidium Stuttgart (RP) scheint die Lage formaljuristisch klar zu sein: Die Hütte muss abgerissen werden.
Sümengens Stückle befindet sich nämlich in einem Landschaftsschutzgebiet, wo besondere Regeln herrschen. Hütten und Häuser, die hier einmal rechtmäßig errichtet wurden, dürfen zwar erhalten bleiben, auch wenn neue Vorschriften den Bau solcher Gebäude nicht mehr zulassen. Aber dieser sogenannte Bestandsschutz fällt weg, wenn das Gebäude abgerissen wird. Einen Neubau zu errichten ist dann verboten.
Genau das aber hat Sümengen aus Sicht der Behörden getan, ohne dafür eine Baugenehmigung zu besitzen. Sümengen kann diese Perspektive nachvollziehen, beteuert aber, dass er nie einen Neubau beabsichtigt hatte. „Ich wollte das Dach reparieren und wusste von meinen Nachbarn, dass Reparaturarbeiten zur Instandhaltung keine Genehmigung erfordern“, sagt er. Als dann das Dach auseinander fiel und auch die Seitenwände nicht mehr zu halten waren, wollte er den Schaden so schnell wie möglich beheben. „Das war naiv, aber ich war mir sicher, dass alles rechtens ist“, erinnert er sich. Als ihn dann eine Dame vom Baurechtsamt aufsuchte, über die Anzeige informierte und aufforderte, den Bau umgehend zu stoppen, war die meiste Arbeit bereits getan.
So sah die Hütte aus, bevor sie bei der Dachreparatur in sich zusammenfiel. Foto: privat
Zu diesem Zeitpunkt war Sümengen trotzdem noch zuversichtlich, dass seine Hütte auf mildernde Umstände stößt. Er wisse von anderen Stücklebesitzern, dass die Stadt auch im Nachhinein Baugenehmigungen erteile, etwa in Verbindung mit einer Geldstrafe. „Ich wäre auch bereit, 100 Stunden Sozialarbeit zu leisten und jedes Jahr 20 Bäume zu pflanzen“, sagt er. Über seinen Anwalt ließ er die Behörden wissen, dass er eine reine Begegnungsstätte für Naturschützer schaffen wollte, dass er sie nicht selbst nutzen, sondern nur Pflege und Erhalt übernehmen wolle. Und: „Die Grundlagen einer öffentlichen Nutzung können jederzeit gerne eine vertragliche Grundlage finden.“
Freunde raten ihm zu einer Petition
Die Behörden ließen sich jedoch nicht umstimmen. Die Stadt Esslingen bestätigte zwar, dass es Gestaltungsräume gebe: „Im Verfahren werden die naturschutzrechtlichen Ausnahme- und die baurechtlichen Privilegierungstatbestände geprüft“, lässt Roland Böhm, Amtsleiter des Baurechtsamtes, mitteilen. Warum in Sümengens Fall keine Alternative zum Abriss angeboten wurde, wollte das Amt mit Hinweis auf das schwebende Verfahren nicht erklären. Sümengens Widerspruch gegen die Entscheidung der Stadt wurde auch von der nächsten Instanz, vom Regierungspräsidium, zurückgewiesen. Vor das Verwaltungsgericht werde er wohl nicht ziehen. „Ich habe ja bereits erlebt, dass die Behörden nicht bereit sind, über die Paragrafen hinauszublicken. Warum sollte das beim Verwaltungsgericht anders sein?“
Bleibt ihm nur noch die Hoffnung auf ein Wunder? Gute Freunde haben ihm gesagt, dass es noch einen Rettungsweg für seine Hütte geben könnte: eine Petition. „Wir hatten schon einige Fälle dieser Art“, bestätigt der Kircheimer SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Kenner, zugleich stellvertretender Vorsitzender des Petitionsausschusses. „Deswegen wurden in meinem Büro schon viele Tränen vergossen.“ Bei Vor-Ort-Terminen werde jeder einzelne Fall mit allen Beteiligten genau geprüft. „Es wäre nicht das erste Mal, dass man auf diesem Wege eine einvernehmliche Lösung findet.“
Letzter Ausweg Petition?
Petition Wer sich durch Entscheidungen von Behörden benachteiligt fühlt, kann sich kostenfrei mit einer Petition an den Landtag wenden. Immer wieder machen Eigentümer von Gebäuden in Landschaftsschutzgebieten davon Gebrauch. Viel Aufsehen erregte ein 15 Jahre langer Rechtsstreit in Ohmden. Nach erfolgreicher Petition klagte die Gemeinde gegen die Entscheidung, weil sich bereits das Verwaltungsgericht eingeschaltet hatte. Die Klage endete mit einem Vergleich. Das Bauvorhaben wurde schließlich in abgewandelter Form genehmigt.
Statistik Dass die Behörden im Landkreis Esslingen am Ende tatsächlich Gebäude abreißen lassen, kommt nach Aussage des Landratsamt „mitunter vor“. Eine Statistik gebe es dazu aber nicht.