Das Gartenhäuschen und ein Pavillon von Filderstadts OB Dönig-Poppensieker stehen am falschen Platz. Dies wird vom Baurechtsamt jedoch geduldet.

Plattenhardt - Ein Gartenhäuschen gehört in den Garten – könnte man meinen. Anders ist das jedoch im Wohngebiet Lailensäcker II in Plattenhardt. Dort schreibt der Bebauungsplan vor, dass solche Hütten auf jener Seite des Wohnhauses stehen müssen, die der Straße zugewandt ist. Oberbürgermeisterin Gabriele Dönig-Poppensieker, die dort wohnt, hätte deshalb eigentlich ihr Gartenhäuschen an die Straße stellen müssen. Dort gibt es aber zu wenig Platz. Und: Es würde wenig Sinn machen, die Gartengeräte dort zu lagern, wo sie eigentlich kaum gebraucht werden.

 

Deshalb sei sie gar nicht auf die Idee gekommen, ihr Gartenhäuschen an der Straße aufzustellen, sagt Gabriele Dönig-Poppensieker auf Anfrage. „Ich habe die Häuschen in der Nachbarschaft gesehen und gedacht: das ist hier erlaubt.“ Schließlich seien die Geschirrhütte und auch der Pavillon, den sie sich in den Garten gestellt hat, nicht genehmigungspflichtig.

Bürgermeister hat geprüft

Sprich: man braucht dafür keine Baugenehmigung. Die ist im sogenannten Innenbereich erst dann fällig, wenn der umbaute Raum größer als 40 Kubikmeter ist. Dies sei bei den beiden Häuschen der OB nicht der Fall, sagt Baubürgermeister Reinhard Molt, der inzwischen mit der Sache betraut ist. Er hatte nach Beginn unserer Recherche, die ein erboster Bürger ausgelöst hatte, die Gebäude in Augenschein genommen und dann entschieden, dass sie nicht abgebrochen werden müssen.

„Ich habe in dem Gebiet rund 15 solcher Häuschen gesehen“, berichtet Molt. Es sei zu aufwendig, gegen alle Eigentümer eine Abbruchverfügung zu verhängen. Da gleiches Recht für alle gelte, könnten auch die beiden Hütten der Oberbürgermeisterin stehen bleiben. Sie würden vom Baurechtsamt geduldet.

„OB hätte sensibler sein müssen“

Dadurch werde die Landschaft nicht verschandelt. „Es macht außerdem Sinn, dass Gartenhäuschen im Garten stehen, und nicht an der Straße“, sagt Molt. Trotzdem hätte sich die Oberbürgermeisterin nach Meinung des Bürgermeisters erkundigen können, was der Bebauungsplan vorschreibt. „Da hätte sie sensibler sein müssen“, sagt er.

Diese Meinung teilt seine Vorgesetzte nicht. Ihr sei nicht in den Sinn gekommen, dass alle anderen bereits stehenden Gartenhäuschen gegen den Bebauungsplan verstoßen. „Ich habe keine Veranlassung gehabt, deswegen beim Baurechtsamt nachzufragen“, sagt die OB. Sie sieht auch kein Problem darin, dass ihre beiden Hütten sozusagen im Nachhinein vom Bebauungsplan befreit wurden. Damit widerspreche sie nicht ihrer grundsätzlich restriktiven Haltung in Sachen Befreiungen. Dönig-Poppensieker hatte bekanntlich schon kurz nach ihrem Amtsantritt die Befreiungspraxis der Stadt kritisiert. Fortan wurden weniger solcher Ausnahmen geduldet. Des öfteren musste ein Bebauungsplan geändert werden.

„Befreiungen sind normales Tagesgeschäft“

„Dabei ging es um bedeutendere Fälle“, sagt die Oberbürgermeisterin und verweist auf ein Bauvorhaben in Harthausen, das drei Meter über die Baugrenze hinausragen sollte. Damals habe man um gleiches Recht zu schaffen, den Bebauungsplan geändert, sagt die OB.

„Das haben wir aber nur dann gemacht, wenn der Rahmen gesprengt wurde.“ Befreiungen habe es trotzdem noch gegeben. „Das ist normales Tagesgeschäft“, erklärt Dönig-Poppensieker. Sie seien bei geringen Überschreitungen sinnvoll. Dann, wenn es um Fahrradunterstellplätze, Balkone oder aber Häuser, die 20 Zentimeter über die Baugrenze hinaus reichen, gehe. In solchen Fällen – und dazu rechnet die OB auch ihren Pavillon und das Gartenhäuschen – seien Befreiungen sinnvoll.