Ein bei einem Einsatz auf dem Gelände des Grundwassermanagements verletzter Polizist geht in die nächste Instanz. Er hatte ein Knalltrauma erlitten, als bei der Stürmung der Baustelle am 20. Juni 2011 ein Böller explodierte.

Stuttgart - Ein Polizeibeamter, der bei einem Einsatz auf dem Gelände des Grundwassermanagements verletzt worden ist, geht in die nächste Instanz. Er hatte ein Knalltrauma erlitten, als bei der Stürmung der Baustelle am 20. Juni 2011 ein Böller explodierte. Das Stuttgarter Amtsgericht hatte die Klage des Beamten auf Schmerzensgeld abgewiesen.

 

Die Zivilklage des Polizisten richtet sich gegen einen 73-jährigen Rentner aus dem Sommerrain, der seine Unschuld beteuert. Ein Strafverfahren gegen ihn wurde bisher nicht eröffnet. Der 73-Jährige räumte vor dem Amtsgericht ein, nach der Montagsdemo seinerzeit auf der Baustelle gewesen zu sein. Ein Zeuge hatte ihn entlastet und ausgesagt, er habe drei Männer mit einem Knallkörper hantieren sehen.

Video als Beweismittel

Der Stuttgarter war als möglicher Urheber des Böllerwurfs verdächtigt worden, weil er in der Nähe war, als es knallte, und sich bückte. Das entdeckten Ermittler auf einem Video von dem Abend. Der Richterin am Amtsgericht reichte dies als Beweis nicht aus, sie wies die Klage ab. Die Anwälte des Beamten legten Rechtsmittel ein, so dass nun vor dem Landgericht erneut verhandelt wird. Das Verfahren beginnt am 27. März.

An jenem Abend wurden insgesamt neun Polizeibeamte verletzt. Acht erlitten ein Knalltrauma von besagtem Böller, einer wurde niedergeschlagen. Wegen des tätlichen Angriffs auf den Zivilbeamten läuft zurzeit ein Verfahren am Stuttgarter Landgericht gegen fünf Tatverdächtige.