Die Richter haben die Bauarbeiten am Grundwassermanagement für Stuttgart 21 gestoppt. Für das Projekt könnte das weitreichende Folgen haben.

Stuttgart - Sein Gefühl hat Berthold Frieß nicht getrogen. Der Landesgeschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte am Donnerstag ganz entspannt die Verhandlungsrunde vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim verfolgt und den Saal am Mittag voller Optimismus verlassen, wie er hinterher berichtete. Zur gelösten Stimmung beigetragen hatte vor allem der Umstand, dass der Richter die Vertreter des Eisenbahnbundesamts regelrecht ins Kreuzverhör genommen hatte und mehrfach wissen wollte, warum die Behörde bei der Umplanung des Grundwassermanagements denn keine naturschutzrechtlichen Auflagen gemacht habe.

 

Genau darin, im unzureichenden Schutz des vom Aussterben bedrohten Juchtenkäfers sowie Vögel- und Fledermausarten, hatte der BUND ein Versäumnis gesehen und vor dem Verwaltungsgerichtshof auf einen Baustopp geklagt. Am Freitagvormittag verkündete das Gericht, wie nach der Verhandlungsrunde vom Vortag angekündigt, das Urteil. Demnach ist die "vom Eisenbahnbundesamt zugelassene Änderung des Planfeststellungsbeschlusses betreffend die Umplanung des Grundwassermanagements für den Bau des neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart rechtswidrig und nicht vollziehbar". Was heißt: der Klage wurde höchstrichterlich stattgegeben.

In erster Konsequenz bedeutet das nun, dass sämtliche Arbeiten an der Grundwasseranlage mit sofortiger Wirkung gestoppt werden müssen. Und zwar so lange, bis die Aufsichtsbehörde der Bahn den festgestellten Mangel in einem ergänzenden Verfahren beseitigt hat, wobei ausdrücklich der BUND zu beteiligen ist. "Das ist ein Sieg für den Artenschutz, der weit über die Stuttgart-21-Baustelle hinausreichen wird", kündigt Berthold Frieß an. Auf mindestens vier bis sechs Wochen schätzt des Landesgeschäftsführer die Dauer für das nun anstehende Verfahren. Dabei geht es um ganz konkrete Fragen, etwa wie viel Sicherheitsabstand um Bäume gehalten werden muss oder wie hell das im Park eingesetzte Licht scheinen darf. "Wir werden alle Punkte sehr sorgfältig auflisten und lassen uns dabei nicht unter Druck setzen", betont Frieß.

BUND sieht im Urteil ein "grundsätzliches Signal"

Die Bahn, die erst jüngst ihren Zeitplan für das nächste Jahr vorgestellt hat, teilte am Freitag mit, dass eine Beteiligung des BUND am Planänderungsverfahren aus ihrer Sicht ohne weiteres erfolgen könne und im weiteren Prozess auch unterstützt werde, so eine Sprecherin. Im ursprünglichen Grundwasserkonzept waren Aufbereitungsanlagen an vier Standorten vorgesehen, mit der Planänderung wurde eine Zentralisierung an einen Standort zugelassen. Die Arbeiten an der Anlage, so die Sprecherin, würden nun bis zur abschließenden Entscheidung des Eisenbahnbundesamts ausgesetzt werden. Die Bonner Behörde selbst erklärte dazu auf Anfrage, dass ihr die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliege, so deren Sprecher Moritz Huckebrink. "Wir können daher noch keine Bewertung vornehmen."

Der BUND sieht in dem Urteil der Mannheimer Richter derweil ein "grundsätzliches Signal", wie Frieß betont, das sich auch auf alle anderen Baumaßnahmen im Schlossgarten auswirken wird - allen voran auf die geplante Versetzung oder Fällung der insgesamt 176Bäume. "Wir gehen davon aus, dass die zum Teil sehr alten und wertvollen Parkbäume nun bis auf weiteres stehen bleiben werden", sagt Frieß. Auch in diesem Fall seien nämlich entscheidende Vorarbeiten und naturschutzrechtlichen Auflagen seitens der Behörde nicht erbracht worden. So gebe es etwa immer noch keine landschaftspflegerische Ausführungsplanung, was der BUND schon seit mehr als anderthalb Jahren anmahne. Er habe die Hoffnung, so Berthold Frieß, "dass die Richter das Eisenbahnbundesamt zur Einsicht gebracht haben und dieses die Baumarbeiten von selbst unterbinden wird". Ansonsten werde der BUND in der nächsten Woche auch gegen diesen Schritt eine Klage beim VGH einreichen, um einen weiteren Baustopp zu erzwingen.

Bahn sieht Zeitlplan nicht gefärhdet

Die Bahn sieht ihren Zeitplan, nachdem bereits Anfang Januar mit dem Abriss des Südflügels und dem Versetzen der Bäume begonnen werden soll, trotz dieser Ankündigung nicht in Gefahr. Diese Maßnahmen sind laut Bahnsprecherin "von dem Urteil des VGH unberührt und werden unverändert umgesetzt". Zu den Bäumen seien umfassende artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt worden, die dem Eisenbahnbundesamt vorliegen. Im übrigen würden Bäume mit möglichen Juchtenkäferpopulationen nicht im Bereich des Baufelds, das freigeräumt werden muss, stehen.

Der BUND ist dennoch davon überzeugt, nach diesem "richtungsweisenden Urteil in Sachen Naturschutz" einen weiteren Erfolg landen zu können. Das Verwaltungsgericht Mannheim habe schon im Jahr 2007 angeordnet, dass die Bahn eine geeignete Ausführungsplanung vorlegen müsse, weil die Eingriffe im Schlossgarten so erheblich seien, betont die Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender. "Das ist bis heute nicht erfolgt." Ein Konzern dürfe nicht einfach über den Natur- und Artenschutz hinwegfegen. Daher sei man bereit, auch die Einhaltung dieser Auflagen einzuklagen.

Sollten die Bäume im Schlossgarten tatsächlich nicht wie geplant von Anfang Januar an versetzt oder gefällt werden können, hätte das erhebliche Auswirkungen auf den Fortgang der Bauarbeiten an Stuttgart 21. Das gesetzlich vorgegebene Zeitfenster für die Baumarbeiten reicht lediglich bis Ende Februar, danach könnten erst wieder im Herbst Bäume gefällt oder versetzt werden. Spätestens in der zweiten Jahreshälfte will die Bahn aber bereits mit den eigentlichen Tunnelarbeiten im Schlossgarten beginnen, was aber nicht möglich wäre, wenn das Baufeld nicht geräumt ist.