Die Polizei in Bayern nutzte die in der Gastro erfassten Gästedaten nicht nur für Notfälle, sondern auch zur Ermittlung Kleinkrimineller. Die FDP hält das unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten für „höchstproblematisch“.

München - Bayerns Polizei hat auf die wegen der Coronakrise in der Gastronomie erfassten Gästedaten nicht nur bei schweren Straftaten und Notfällen genutzt, sondern auch für Ermittlungen zu Kleinkriminellen. Nach einer Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine FDP-Anfrage befinden sich unter 24 Fällen bis Ende Juli auch Diebstahl, Beleidigung und Fahrerflucht, wie die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf die Antwort am Mittwoch vorab berichtete. Es sei gleichwohl auch um Kapitaldelikte wie Mord oder schweren Raub und Vermisstensuchen gegangen.

 

Der FDP-Landtagsfraktionschef Martin Hagen sieht mit der Antwort seinen Verdacht bestätigt, dass der Zugriff auf die Gästedaten nicht nur in Ausnahmefällen und bei besonders schwerer Kriminalität erfolgt sei. Zudem seien laut der Antwort des Innenministeriums Daten Unbeteiligter erhoben und gespeichert worden.

"Ich halte das für hochproblematisch", sagte Hagen der Zeitung. "Diese Gästelisten wurden ausschließlich zur Pandemiebekämpfung eingeführt - eine Zweckentfremdung zerstört das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln und die Akzeptanz für die Corona-Regeln." Das Innenministerium erklärte hingegen, es sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt worden.