Stuttgart - Logisch, die Situation im Beachvolleyball ist eine besondere. Im Fußball, Handball oder Hallenvolleyball steigert die Nominierung einer Athletin oder eines Athleten fürs Nationalteam zwar den Marktwert, das Gehalt ihres Vereins bekommen aber auch die Profis, die – aus welchem Grund auch immer – außen vor bleiben.
Im Beachvolleyball hat der Verband seinen vier Frauen-Nationalteams das Startrecht für alle hochkarätigen Turniere garantiert – und nur dort ist richtig Geld zu verdienen. Insofern wurden Kim Behrens und Cinja Tillmann, denen der DVV die Perspektive abgesprochen hat, nicht nur sportlich ausgebremst. Sie von Turnieren abzumelden, obwohl sie in der Weltrangliste teilweise besser platziert waren als ihre Konkurrentinnen, bedeutete zugleich, ihnen die Existenzgrundlage zu entziehen. Dass diese völlig unverständliche Ungleichbehandlung nun vom Landgericht Frankfurt verurteilt wurde, ist ein Erfolg für die Fairness im Sport.
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Doch der Prozess Behrens/Tillmann gegen den DVV ist nicht nur ein Sandkastenstreit. Sollte das Urteil Bestand haben, wären alle Verbände, egal aus welcher Sportart, gut beraten, sich intensiv mit der Begründung des Richters zu beschäftigen. Weil klar ist, dass Athleten nun einen Referenzfall haben, wenn sie gegen die Willkür bei Nominierungen klagen. Und weil klar ist, dass Verbände künftig gute, gerichtsfeste Gründe benötigen, um Profis aufs Abstellgleis schieben zu können. Insofern haben Kim Behrens und Cinja Tillmann nicht nur für sich gewonnen, sondern auch für andere Athleten, die sich von Funktionären ungerecht behandelt fühlen. Das macht ihren Sieg umso wertvoller.