Von 2023 an sollen sich Beamte leichter bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern können. Das bestätigte die Grünen-Fraktion am Donnerstag. Die Hintergründe.

Beamtinnen und Beamte sollen sich ab 1. Januar 2023 leichter bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern können. Die grün-schwarze Koalition hat sich darauf verständigt, eine pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe in der Krankenversicherung einzuführen. Das bestätigte die Grünen-Fraktion am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

 

Bisher zahlt das Land für Beamtinnen und Beamte keinen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, dass Staatsdiener, die freiwillig gesetzlich versichert sind, die gesamten Beiträge selber schultern müssen. Künftig übernimmt das Land diesen Anteil. Baden-Württemberg sei das sechste Bundesland, das sich an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen beteiligt.

Oliver Hildenbrand zeigt sich erfreut

Das Land rechnet mit Mehrausgaben von 13,8 Millionen Euro im Jahr. Allerdings werde diese Summe jährlich etwa um rund drei Millionen Euro steigen, so die Schätzung. Bisher sind von den 190 000 Beamtinnen und Beamten nur ein Bruchteil gesetzlich versichert, nämlich 1369. Von den Pensionären sind 2641 bei der gesetzlichen Kasse.

Die Frage ist, für welche Beamten die gesetzliche Krankenversicherung attraktiv wäre. Die Beiträge für die private Krankenversicherung orientieren sich anders als bei der gesetzlichen nicht am Einkommen, sondern am Beitrittsalter und am Gesundheitszustand. Vor allem Staatsdiener mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie Beamte in Teilzeit würden dadurch überdurchschnittlich belastet.

Grünen-Fraktionsvize Oliver Hildenbrand zeigte sich erfreut, dass Baden-Württemberg nun auch dem Modell aus Hamburg folge. „Mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe schaffen wir mehr Wahlfreiheit und mehr Gerechtigkeit.“ Der Grünen-Finanzexperte Markus Rösler erklärte, mit der Einführung der pauschalen Beihilfe unterstreiche man „die Rolle des Staates als guter Arbeitgeber“. Das neue Angebot richte sich vor allem an diejenigen, die neu in den Staatsdienst eintreten oder schon jetzt freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.