Der Umbau der Industriegesellschaft ist im vollen Gang. Doch die Verwaltungen scheinen nicht Schritt zu halten. Es stimmt: Für die Vielzahl der Regelungen ist die Politik verantwortlich. Doch die Bürokratien leiden an Verantwortungsscheu.

Stuttgart - Beamte genießen Verfassungsrang. Artikel 33 des Grundgesetzes regelt das öffentliche Dienstrecht unter Berücksichtigung der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“, zu denen etwa die Unkündbarkeit gehört, die Alimentationspflicht des Dienstherrn mit all ihren feingliedrigen Ausprägungen – im Gegenzug aber auch die Pflicht des Beamten zur vollen Hingabe an den Beruf. Noch in seinen Anfängen als Ministerpräsident verschreckte Winfried Kretschmann die Beamtenverbände mit der Auskunft, den Artikel 33 am liebsten abschaffen zu wollen; schon in der Föderalismuskommission hatte er dafür plädiert, blieb dabei aber ohne Mitstreiter. Inzwischen ist der Reformeifer des Regierungschefs erlahmt. Dennoch richten sich Fragen an die Verwaltungen.