Berufungszulagen für Professoren, die gar nicht neu berufen wurden? Der Ex-Rektor der Ludwigsburger Beamtenhochschule erklärt das vor dem Landgericht mit einer „Gesetzeslücke“, auf die man reagiert habe.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der wegen schwerer Untreue angeklagte Ex-Rektor der Beamtenhochschule in Ludwigsburg, Walter Maier, hat die Vergabe umstrittener Zulagen für Professoren erneut verteidigt. Zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Stuttgart gegen ihn und den früheren Kanzler sagte Maier, mit der Vergabe von Berufungszulagen für gar nicht neu berufene Dozenten habe man auf eine „planwidrige Gesetzeslücke“ reagiert. Die Hochschule habe damit Nachteile ausgleichen wollen, die den Professoren durch eine teilweise misslungene Umstellung der Besoldung entstanden seien. Er habe mit „bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt und dabei „größtmögliche Transparenz“ hergestellt, sagte der 72-jährige Jurist in einer ausführlichen Erklärung am ersten Verhandlungstag. Zuvor hatte der 66-jährige Ex-Kanzler mehrfach versichert, er habe sich bei der Beurteilung der Zulagen ganz auf den Rektor verlassen.