Ein Sonderermittler des baden-württembergischen Landtags soll Hinweisen auf Missständen an der Beamtenhochschule nachgehen. Diese Idee diskutiert der Untersuchungsausschuss. Rechtlich wäre das wohl möglich, die Entscheidung ist noch offen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Untersuchungsausschuss zur Zulagenaffäre erwägt einen Sonderermittler an die Beamtenhochschule in Ludwigsburg zu schicken. Dieser soll den zahlreichen Hinweisen auf Missstände nachgehen, die das Gremium oder seine Mitglieder aus der Hochschule erreichen. Entsprechende Überlegungen wurden am Freitag am Rande der Ausschusssitzung offiziell bestätigt. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.

 

Wie die Ausschussvorsitzende Sabine Kurtz (CDU) berichtete, hat das Gremium die Landtagsverwaltung um eine rechtliche Einschätzung zur Entsendung eines „Beauftragten“ gebeten. Diese kommt nach Informationen unserer Zeitung zum Ergebnis, dass dies durchaus möglich und vom Untersuchungsauftrag gedeckt wäre. Man reagiere damit auch auf den „Hilferuf“ eines Professors, sagte Kurtz.

„Licht in die Dunkelheit bringen“

Die Idee eines „Ermittlungsbeauftragten“ war offenbar von der SPD ins Spiel gebracht worden. Ihr Obmann Sascha Binder sagte, die Arbeit des Ausschusses könne beschleunigt werden, wenn dieser „nicht jeder Mail“ selbst nachgehen müsse. Nach wie vor meldeten sich Informanten mit Hinweisen. Auch der FDP-Obmann Nico Weinmann zeigte sich, nach anfänglicher Skepsis, offen für einen Sonderermittler. Dieser könne „Sorgen und Ängste“ an der Hochschule aufnehmen und „Licht überall dort hineinbringen, wo momentan noch Dunkelheit herrscht“. Laut Kurtz wurde die Entscheidung zunächst vertagt. Zuvor wollte man den amtierenden Rektor der Hochschule, Wolfgang Ernst, hören.

Der seit Mai 2016 amtierende Rektor überraschte das Gremium mit seiner rechtlichen Einschätzung der Affäre. Nach seinem Verständnis sei noch offen, ob die ohne notwendige Neuberufung gezahlten Berufungszulagen für Professoren rechtswidrig seien, sagte er wiederholt. Sprecher mehrerer Fraktionen zeigten sich darüber irritiert: Dies sei eigentlich unstreitig, zwei Gutachten seien eindeutig zu diesem Ergebnis gekommen. Nach mehreren Rückfragen korrigierte sich Ernst schließlich: Offen sei die strafrechtliche Beurteilung – ein Prozess um die Anklage wegen Untreue steht noch aus – und die Frage, ob die bisher weiter gezahlten Zulagen gestoppt werden könnten. Die Hochschule lasse sich dabei von einer Karlsruher Anwaltskanzlei rechtlich beraten, berichtete er. Dies war dem U-Ausschuss bisher nicht bekannt; er will sich die Stellungnahmen der Kanzlei nun vorlegen lassen. Die Frage nach den Kosten für den Rechtsrat blieb zunächst offen. Auch die von der Hochschule geplante Einschaltung einer PR-Agentur wurde nicht angesprochen.

Mit „Messer im Rücken“ gedroht

Ernst widersprach den Aussagen eines Professors, der Ende 2017 von schweren Missständen an der Beamtenhochschule berichtet hatte. So stimme es etwa nicht, dass am Nachmittag keine Veranstaltungen stattfänden. Auch bei Prüfungen gehe alles mit rechten Dingen zu. Die Obleute der Fraktionen sahen die Kritik des Professors dadurch in unterschiedlichem Maß entkräftet; dessen Aussage sei wohl auch subjektiv gefärbt gewesen. Als uneingeschränkt glaubwürdig werteten sie die Aussage einer Professorin. Diese hatte von schweren Anfeindungen berichtet, nachdem sie im Zuge der Untreue-Ermittlungen gegen mehrere Professoren ausgesagt habe; man habe ihr sogar mit einem „Messer im Rücken“ gedroht. Die Protokolle ihrer Befragung seien an der Hochschule kursiert. Wie es dazu kommen konnte, ist bisher offenbar ungeklärt.

Eigentlich sollte am Freitag die frühere Rektorin Claudia Stöckle, die die Zulagenaffäre aufgedeckt hatte, als Zeugin gehört werden. Sie habe sich aber krankgemeldet, hieß es. Mit ihrer Vernehmung wird nun in der nächsten Sitzung des Gremiums Mitte März gerechnet.