Nur an besonderen Tagen wird die Flagge vor öffentlichen Gebäuden gehisst. Am 1. Juni weht nur in Niedersachsen die Flagge – und das aus einem bestimmten Grund.

Erst am 23. Mai wurden anlässlich des „Geburtstags“ des Grundgesetzes die Fahnen in ganz Deutschland gehisst. Laut dem sogenannten Beflaggungserlass der Bundesregierung soll an acht Tagen „ohne weitere Anordnung“ vor den öffentlichen Gebäuden die Fahne hochgezogen werden. Am 27. Januar, wenn den Opfern des Nationalsozialismus gedacht wird, sowie am Volkstrauertag wird „halbmast geflaggt“.

 

Bedeutsamer Tag für Niedersachsen

Am 1. Juni weht es allerdings nur in Niedersachsen. „Beflaggungstage stellen aus der geschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen bedeutsame Ereignisse dar“, informiert die Staatskanzlei Niedersachsens. An dem Tag wird das Inkrafttreten der Niedersächsischen Verfassung gefeiert.

Auch Flaggen müssen Regeln folgen

Nicht nur die Beflaggungstage, auch die Anzahl und Anordnung der Flaggen ist vorgegeben. So sieht das Land Niedersachsen vor, die Europa-, Bundes- und die Landesflagge zu setzen. Die Europaflagge soll links vom Gebäude, gefolgt von der Deutschland- und Niedersachsenflagge aufgestellt werden.