Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Womöglich für immer. „Trottwar“ hat keine Genehmigung, sondern eine Ausnahmegenehmigung. Das Wort ist in den Unterlagen fett gedruckt, die jeder Verkäufer mit sich tragen muss. In ihnen ist punktgenau festgeschrieben, wo verkauft werden darf. Alle Bedingungen zu erfüllen, die das Ordnungsamt an die Erlaubnis geknüpft hat, dürfte Stojanovic schwerfallen. Ähnliches scheint sie geahnt zu haben. Jedenfalls hatte sie bei „Trottwar“ vorgeschlagen, dass deren Verkäufer das „Streetmag“ zusätzlich anbieten.

 

Aber daraus wurde nichts. „Es ist gut gemacht, aber das Konzept schien uns nicht schlüssig“, sagt Hempel. In diesem Urteil mag mitschwingen, dass ein „Trottwar“-Verkäufer die Hälfte seiner Einnahmen abgeben muss. „Streetmag“ verschenkt die Zeitschriften. Bedürftige dürfen den Verkaufspreis vollständig behalten. Ein Wechsel würde also lohnen.

Warnung vor Verkäufern des „Street Worker“

Aber zu einem ähnlichen Schluss wie „Trottwar“ kam die Evangelische Gesellschaft, die Eva. Bei der hatte Stojanovic im August 2011 vorgesprochen: Lägen die Blätter in den Häusern der Eva aus, könne die entsprechende Klientel sie mitnehmen und ein Zubrot verdienen. Aber „wir haben Ärger für die Verkäufer befürchtet“, sagt die Eva-Sprecherin Ulrike Herbold. Die beziehen Sozialhilfe. Wer Einkünfte verschweigt, begeht Betrug. „Trottwar“ meldet die Einnahmen.

Hempel hat ohnehin eher Sorgen mit anderer Konkurrenz. „Trottwar“ warnt vor Verkäufern des „Street Worker“. Als deren Herausgeber gilt ein Kioskbetreiber aus Darmstadt. Hessen und Rheinland-Pfalz haben ihm sein Geschäft verboten. In Stuttgart „sammeln Verkäufer des Magazins Spenden für die Trottwar-Suppenküche“, sagt Hempel, „die gibt es gar nicht“.

Womöglich für immer. „Trottwar“ hat keine Genehmigung, sondern eine Ausnahmegenehmigung. Das Wort ist in den Unterlagen fett gedruckt, die jeder Verkäufer mit sich tragen muss. In ihnen ist punktgenau festgeschrieben, wo verkauft werden darf. Alle Bedingungen zu erfüllen, die das Ordnungsamt an die Erlaubnis geknüpft hat, dürfte Stojanovic schwerfallen. Ähnliches scheint sie geahnt zu haben. Jedenfalls hatte sie bei „Trottwar“ vorgeschlagen, dass deren Verkäufer das „Streetmag“ zusätzlich anbieten.

Aber daraus wurde nichts. „Es ist gut gemacht, aber das Konzept schien uns nicht schlüssig“, sagt Hempel. In diesem Urteil mag mitschwingen, dass ein „Trottwar“-Verkäufer die Hälfte seiner Einnahmen abgeben muss. „Streetmag“ verschenkt die Zeitschriften. Bedürftige dürfen den Verkaufspreis vollständig behalten. Ein Wechsel würde also lohnen.

Warnung vor Verkäufern des „Street Worker“

Aber zu einem ähnlichen Schluss wie „Trottwar“ kam die Evangelische Gesellschaft, die Eva. Bei der hatte Stojanovic im August 2011 vorgesprochen: Lägen die Blätter in den Häusern der Eva aus, könne die entsprechende Klientel sie mitnehmen und ein Zubrot verdienen. Aber „wir haben Ärger für die Verkäufer befürchtet“, sagt die Eva-Sprecherin Ulrike Herbold. Die beziehen Sozialhilfe. Wer Einkünfte verschweigt, begeht Betrug. „Trottwar“ meldet die Einnahmen.

Hempel hat ohnehin eher Sorgen mit anderer Konkurrenz. „Trottwar“ warnt vor Verkäufern des „Street Worker“. Als deren Herausgeber gilt ein Kioskbetreiber aus Darmstadt. Hessen und Rheinland-Pfalz haben ihm sein Geschäft verboten. In Stuttgart „sammeln Verkäufer des Magazins Spenden für die Trottwar-Suppenküche“, sagt Hempel, „die gibt es gar nicht“.