Die Anzahl der Teilnehmer bei Trauerfeiern und Beerdigungen ist in Baden-Württemberg auf 100 begrenzt. Der Ministerpräsident verteidigt die Maßnahme und erklärt, warum er sie für notwendig hält.

Stuttgart - Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat die Beschränkung der Teilnehmerzahl für Trauergottesdienste und Bestattungen im Freien verteidigt. „Eine Trauerfeier mit 100 Personen ist jetzt nicht gerade an der Grenze der Pietät“, sagte er am Dienstag in Stuttgart. „Es muss ja niemand Angst haben, dass wir auf Friedhöfe gehen und sagen: Du darfst da nicht stehen.“ Die Landeskirchen und Diözesen seien gut organisiert. „Da haben wir uns über nichts zu beschweren.“

 

Die Probleme lägen bei muslimischen und freikirchlichen Trauerfeiern, wo sich Hunderte Personen treffen würden. „Das sind die Problemzonen“, sagte Kretschmann. „Da wir das immer für alle gleich machen müssen, sind wir aufgrund solcher Vorkommnisse leider dazu gezwungen.“ Ausnahmegenehmigungen seien zudem möglich, sofern ein Konzept vorliege.

Für religiöse Veranstaltungen im Freien gilt grundsätzlich die Grenze von 500 Personen. An Trauerfeiern und Bestattungen im Freien dürfen wegen der sich ausweitenden Corona-Pandemie in Baden-Württemberg nur noch 100 Personen teilnehmen.