Befangenheitsanträge abgelehnt Der NSU-Prozess kann weitergehen

Nachdem die erneuten Befangenheitsanträge von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben gegen die Richter abgelehnt wurden, kann der NSU-Prozess fortgesetzt werden. Es war geplant, dass es am Mittwoch um das Waffenarsenal des NSU geht.
München - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der Mitangeklagte Ralf Wohlleben sind erneut mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richter im Münchner NSU-Prozess gescheitert. Ein Senat des Oberlandesgerichts München lehnte einen Antrag ab, den die beiden Angeklagten in der vergangenen Woche gestellt hatten. Der Beschluss wurde am Mittwoch vor Beginn der Verhandlung an die Prozessbeteiligten verteilt.
Damit kann der Prozess fortgesetzt werden. Es war geplant, dass es am Mittwoch um das Waffenarsenal des NSU geht. Dazu soll ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes aussagen.
Zschäpe muss sich als mutmaßliche Mittäterin aller Verbrechen des NSU verantworten. Dazu gehören vor allem die neun rassistisch motivierten Morde der Gruppe. Wohlleben soll die Tatwaffe vom Typ „Ceska“ beschafft haben, die bei diesen Morden verwendet wurde.
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