Bei einigen Erkrankungen sind Bürger von der Maskenpflicht ausgenommen. Allerdings stellen manche Ärzte in Baden-Württemberg offenbar Gefälligkeitsgutachten aus – selbst für drei Landtagsabgeordnete in Stuttgart.

Stuttgart - Allein im baden-württembergischen Landtag sitzen fünf Abgeordnete, die ärztliche Atteste vorweisen, die sie von der Maskenpflicht entbinden. Angesichts von 143 Parlamentariern ist das eine Quote von 3,5 Prozent. Allerdings sind Zweifel an den Bescheinigungen aufgetaucht. „Zwei Atteste werden von der Landtagsverwaltung als ausreichend glaubhaft betrachtet, drei nicht“, so ein Landtagspressesprecher gegenüber unserer Zeitung. In den drei Fällen habe die Landtagsverwaltung die betreffenden Abgeordneten aufgefordert, „qualifizierte Atteste nachzureichen“. Die Namen der fünf Abgeordneten sind nicht bekannt.