Der Verwaltungsgerichtshof hat das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg gekippt – Ministerpräsident Winfried Kretschmann mahnt nach wie vor Reiseverzicht an.

Stuttgart - Auch nach dem Aus für das Beherbergungsverbot im Südwesten sollten die Menschen aus Corona-Risikogebieten nach Ansicht von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nur unbedingt notwendige Reisen machen. Das Verbot werde aufgehoben, sagte er nach einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) am Donnerstag. Es gebe in diesem Punkt unterschiedliche Sichtweisen von Exekutive und Judikative - die rechtsprechende Gewalt habe im Rechtsstaat das letzte Wort. Der VGH sieht den Eingriff, der dem Gastgewerbe die Aufnahme von Gästen aus Hochrisikogebieten ohne aktuelles Corona-Test-Ergebnis untersagt, als unverhältnismäßig und verfassungswidrig an.

 

Regierungschef: Hotels gehören nicht zu Treibern der Infektion

Der Regierungschef betonte hingegen, Hotels gehörten sicherlich nicht zu den Treibern der Infektion. „Aber das Virus verbreitet sich nun mal auch durch Reisen. So kam es ja aus China in die ganze Welt und zum Beispiel im März aus Ischgl zu uns nach Baden-Württemberg.“

Touristische Reisen gehörten zum Angenehmen, nicht zum Notwendigen. „Deshalb hatten wir uns, wie viele andere Länder auch, zu einem Beherbergungsverbot entschieden - und wir hätten Geschäfts- und Dienstreisen als notwendige Reisen davon ausgenommen.“

Menschen, die auf nicht erforderliche Reisen verzichteten, trügen dazu bei, das Virus wieder einzudämmen und Möglichkeiten der Verbreitung zu unterbinden. Kretschmann: „Da sind wir alle gefordert. Denn steigen die Zahlen weiter, dann werden die Maßnahmen nur umso härter.“