Nach Elternklagen über Betreuungslücken in einer WG für Behinderte hat ein ehemaliger Mitarbeiter den Träger der Einrichtung angezeigt. Er beklagt schwere Versäumnisse bei den Assistenzleistungen und damit Betrug an den Kostenträgern.

In die Stuttgarter Wohngemeinschaft für Erwachsene mit Behinderung kehrt auch nach öffentlichen Elternbeschwerden keine Ruhe ein. Jetzt hat ein ehemaliger Mitarbeiter, der dort als Heilerziehungspfleger tätig war, Anzeige gegen den Träger, die Diakonie Stetten, erstattet.

 

Auslöser dafür sei unter anderem gewesen, dass ein Termin für eine Zahn-OP zur Behandlung einer schmerzhafter Zyste durch die Diakonie Stetten abgesagt worden sei, da kein Mitarbeiter zur Begleitung zur Verfügung gestanden habe. Auch der Ersatztermin fünf Tage später sei aus demselben Grund abgesagt worden. Der ehemalige Mitarbeiter, dem die Diakonie die Weiterbeschäftigung versagt hat, besucht nach eigenem Bekunden die Bewohner der WG regelmäßig. „Mein Angebot an die Klientin, sie gegebenenfalls zu der Zahn-OP zu begleiten, wenn kein Mitarbeiter verfügbar ist, nahm die Klientin begeistert an.“ Dies sei jedoch, „offenkundig auf Druck“ des Trägers, verhindert worden. Bis heute gelte für ihn ein „sogenanntes Hausverbot, so dass ich Klienten zu Unternehmungen jeweils am Eingang treffen muss“, schreibt der Ex-Mitarbeiter, der mit der Diakonie schon lange im Streit um seine Weiterbeschäftigung ist. Er wirft dem Träger vor, dass er die vertraglich vereinbarte Assistenzleistung und die Betreuung der Bewohner nicht erfülle.

Träger verweist auf Beschwerdemanagement

In einer schriftlichen Stellungnahme teilt die Diakonie Stetten mit, dass sie keine Kenntnis über eine Strafanzeige habe. „Die benannten Vorwürfe werden wir selbstverständlich sorgfältig prüfen.“ Selbstkritisch merken die Verantwortlichen an, dass es im Betreuungsalltag immer wieder mal Anlass zu Kritik oder Beschwerden geben könne. „Im Rahmen unseres Beschwerdemanagements kümmern wir um die Klärung“, heißt es vonseiten des Trägers. Dafür stünden benannte Ansprechpersonen in den Wohn- und Arbeitsbereichen zur Verfügung, ferner die Bewohner- und Angehörigenbeiräte, die Einrichtungsleitungen „sowie eine unabhängige Beschwerdestelle bei einem externen Anwaltsbüro, an die man sich auf Wunsch auch anonym wenden kann“. Ob die Anzeige des Ex-Mitarbeiters weiterverfolgt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Die Adressen der Beiräte und des Anwaltsbüros sind barrierefrei zugänglich auf der Homepage der Diakonie Stetten, www.diakonie-stetten.de/die-diakonie-stetten/umgang-mit-beschwerden.html