Die Behindertenwerkstätten in Stuttgart dürfen schließen – die Stadt Stuttgart empfiehlt diesen Schritt den Trägern. Diese hatten zuvor mit einem Hilferuf auf sich aufmerksam gemacht. Denn eigentlich hätte die Arbeit dort weiterlaufen sollen.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - In Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist die Aufregung wegen des Coronavirus groß. Sie sind von dem Schließungsgebot, das für Schulen und Kindertagesstätten gilt, bisher ausgenommen. In Stuttgart allerdings wurde das Problem offenbar erkannt: Am Dienstagabend erging eine Empfehlung an die Träger der Werkstätten, diese zu schließen. Verbunden mit der Empfehlung wurde laut einer Pressemitteilung der Lebenshilfe die Zusage, dass die Stadt die Leistungsvergütungen unverändert weiterführen wird.

 

Die Regelung gelte aktuell nur für die Stadt Stuttgart, es gebe bisher weder eine landes- noch eine bundesweite Anordnung dazu, so die Lebenshilfe. Dort zeit man sich „sehr dankbar“, dass die Stadt „die notwendigen Voraussetzungen schnell und unbürokratisch geschaffen“ habe, die Werkstätten zu schließen“, sagt Reinhard Bratzel, Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe Stuttgart. Kritik übt der Träger an der Agentur für Arbeit, die den Berufsbildungsbereich finanziert, weil sie ihre Leistungsvergütung einstelle. Die Agentur für Arbeit verweise sie auf Ausgleichszahlungen durch das Infektionsschutzgesetz, und bürde den Trägern so viel Bürokratie und Unsicherheit auf.