„Vorsorglich“ schließe man die Leonberger Außenstelle in der Urlaubszeit, heißt es beim Landratsamt Böblingen. Den gesamten August und darüber hinaus geht gar nichts.
Manch Leonberger dürfte sich angesichts dieser Nachricht denken: „Nicht schon wieder!“ An der Tür der Außenstelle der Zulassungsstelle des Landkreises Böblingen hängt seit Kurzem ein Zettel. Darauf zu lesen ist, dass dort von Mittwoch, 30. Juli, bis Freitag, 19. September, die Pforten geschlossen bleiben. Eine Angabe von Gründen gibt es vor Ort nicht.
Personal solle in der Hauptstelle in Böblingen konzentriert werden
Die liefert Benjamin Lutsch von der Pressestelle des Landratsamtes in Böblingen auf Nachfrage unserer Zeitung. „Da auch wir von der Urlaubszeit betroffen sind, schließen wir vorsorglich die Außenstellen, um das ganze Personal in Böblingen zentrieren zu können“, schreibt er. In den vergangenen Jahren sei das Aufkommen in den Sommerferien ruhiger gewesen, fügt er hinzu.
Das Thema Zulassungsstelle ist in Leonberg ein äußerst sensibles. Schon im vergangenen Jahr sorgte die Nachricht bei den Bürgerinnen und Bürgern für riesigen Unmut, dass die Außenstelle in der Rutesheimer Straße erst den halben Mai – und dann auch noch den kompletten Juni über zumacht. Der Grund damals, der auch auf der Notiz an der Tür angegeben wurde: Personalmangel. „Krankheitsausfälle, kurze Wochen, hohe Nachfrage aufgrund des Frühjahrs und personelle Wechsel, die mit Einarbeitungszeit verbunden sind“, führte Pressesprecher Lutsch damals auf.
Das Problem damals: Auch im Online-Buchungssystem war 2024 nur mit viel Glück ein Termin für die Hauptstelle in Böblingen zu ergattern. Das erzürnte viele Autohalterinnen und -halter, die gegenüber unserer Zeitung ihrem Ärger Luft machten. „Haben Sie in der letzten Zeit schon mal versucht, in Böblingen, Herrenberg oder Leonberg ein Fahrzeug zuzulassen? Vergessen Sie es, es ist nicht möglich“, hieß es da zum Beispiel.
2024 erhitzten sich die Gemüter an der Situation um die Zulassungsstelle
Der Gipfel des Ganzen: das Gerücht, dass windige Werkstattbetreiber für Beträge von zum Beispiel 50 Euro Termine verschachern. Dies ließ sich zwar in der Recherche nicht bestätigen, es sorgte jedoch auch nicht für die Beruhigung der Gemüter – ganz im Gegenteil.
Nun soll die Situation aber auf keinen Fall so prekär werden wie im zurückliegenden Jahr. Deshalb verweist Benjamin Lutsch auch auf folgendes: „Es empfiehlt sich, die Onlinezulassung ‚i-KFZ’ zu nutzen, die jederzeit zur Verfügung steht und schneller ist.“ Voraussetzung seien allerdings die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und Fahrzeugbrief mit sogenannter eVB-Nummer. „Zusätzlich ist die Zulassungsstelle in Böblingen immer geöffnet.“
eVB-Nummer elementar für die Online-Zulassung von Fahrzeugen
Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung, ein siebenstelliger Code, der als Nachweis der Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs dient. „Sie erleichtert Behördengänge und entlastet gleichzeitig die öffentliche Verwaltung bei der Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeugs“, schreibt zum Beispiel der ADAC auf seiner Internetseite. Sie kann beim Autoversicherer kostenlos beantragt werden. „Eine von einer Privatperson beantragte eVB-Nummer ist nur für die einmalige Verwendung gültig. Danach verfällt sie“, heißt es beim ADAC außerdem.