Stuttgart - Eine Lateinamerikanerin, die in ihrer Heimat und in den USA in Praxis und Lehre als Pädagogin berufstätig war sowie über Berufserfahrung als Erzieherin verfügt, würde gern in Baden-Württemberg als Erzieherin in einer Kindertagesstätte arbeiten. Das Regierungspräsidium, zuständig für die Prüfung der beruflichen Qualifikation, hat auf seinen ersten Bescheid Widerspruch geerntet und – auch nachdem der Fall öffentlich geworden ist – eingelenkt. „Wir greifen in einer Einzelfallentscheidung Ihre Anregung einer dreimonatigen Probezeit in einer baden-württembergischen Kindertageseinrichtung auf“, teilt die Behörde nun mit. Ursprünglich sollte die Bewerberin neun Monate lang nachgeschult werden, weil ihr „Inhalte und praktische Umsetzung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung“ fehlten sowie die Kenntnis des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Drei Monate auf Probe
„Mit einem qualifizierten Zwischenzeugnis über die Befähigung der Bewerberin und der Vorlage eines Fachberichts kann gegebenenfalls die Gleichwertigkeitsfeststellung mit einer staatlich anerkannten Erzieherin in Baden-Württemberg bereits nach Ablauf dieser drei Monate erfolgen“, lenkt das Regierungspräsidium ein. Der erste Bescheid hatte sich ganz anders gelesen: Damals forderte die Aufsichtsbehörde die Bewerberin auf, entweder einen Anpassungslehrgang zu machen, das heißt, sechs Monate als Erzieherin in Vollzeit zu arbeiten und dies anschließend drei Monate lang in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit Kindern ab sechs Jahren oder Jugendlichen zu tun. Oder eine Eignungsprüfung abzulegen.
Diplompädagogin wurde Fürsprecherin
Die Stuttgarterin Sybille Kling-Horn freut sich über den Sinneswandel. „Wir danken Ihnen für die weitere sorgfältige Prüfung und die Entscheidung, dass das Anerkennungspraktikum auf drei Monate verkürzt werden kann, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Wir halten das für eine gute Entscheidung“, hat sie dem Regierungspräsidium geantwortet. Sie ist Diplompädagogin, versiert in der Frühförderung, hat das zweite Staatsexamen für das Lehramt an Sonderschulen und übte die Diagnostik an Kitas aus. Da sie die Bewerberin für bestens ausgebildet für den Erzieherinnenberuf hielt, war sie zu deren Fürsprecherin geworden. In ihrem Widerspruch gegen den Ursprungsbescheid hatte sie die verschiedenen Qualifikationen und beruflichen Stationen der 41-jährigen Bewerberin dargelegt und den Fall in Anbetracht des Erzieherinnenmangels – 300 Fachkräfte fehlen allein dem städtischen Träger – öffentlich gemacht.