Das Auswärtige Amt arbeitet mit der Justiz des Mittelmeerstaates Malta zusammen, um unrechtmäßige Forderungen der „Reichsbürger“ abzuwehren.

Stuttgart - Wenn deutsche Richter, Staatsanwälte oder Gerichtsvollzieher Post von maltesischen Justizbehörden bekommen, die das Begleichen hoher Schadenersatzforderungen anmahnen, handelt es sich meist um das Werk sogenannter Reichsbürger. Diese Totalverweigerer der bundesrepublikanischen Ordnung nutzen geschickt die rechtlichen Möglichkeiten des kleinen EU-Staates, um sich für vermeintlich erlittenes Unrecht der Steuerbehörden oder Justiz zu rächen – indem sie den Amtsträgern vollstreckbare Mahnbescheide zusenden lassen.

 

Doch diese Malta-Masche, die erhebliche Unruhe in deutschen Amtsstuben erzeugt, soll nun nicht mehr verfangen: Die Bundesregierung hat die maltesischen Justizbehörden über die Trickbetrüger aufgeklärt und die Zusage erhalten, dass man ihnen auch in Valletta das Handwerk legen wolle. Dies geht aus einem Schreiben des Auswärtigen Amts an die Justizverwaltungen der Länder hervor, das unserer Zeitung vorliegt. Die maltesische Regierung habe sich zuversichtlich gezeigt, dass die Zustellung von betrügerischen Forderungen „in Zukunft nicht mehr vorkommen werde“, heißt es darin.

Behörden verunsichert

Die Masche funktioniert so, dass man sich eine vermeintliche „Schuld“ zunächst einmal behördlich bestätigen lässt. In Deutschland geht das nicht, aber in den USA – indem man sich im Handelsregister (UCC) des Bundesstaats Washington als Unternehmen eintragen lässt: samt echten oder vermeintlichen Forderungen. Überprüft wird das nicht. Diese Schulden werden dann wiederum an ein (vermutlich von „Reichsbürgern“ gegründetes) Inkassounternehmen in Malta abgetreten, die damit vollstreckbare Titel vor maltesischen Gerichten erwirken.

So weit die Theorie. In der Praxis jedoch wurde bisher kein Fall bekannt, in dem dies gelungen wäre. Die deutschen Amtsträger sahen sich freilich verunsichert über die genaue Rechtslage in dem Mittelmeerland und die Frage, ob sie eventuell doch in dessen Mühlen geraten könnten. Zum Prozess könne es aber nur kommen, wenn der Antragsgegner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Malta habe, klärt das Auswärtige Amt die Justizbehörden nun auf. Es gebe auch keine Verpflichtung, dort persönlich zu erscheinen. Sollte dennoch versucht werden, eine Forderung zuzustellen, so empfiehlt das Auswärtige Amt, diese zurückzuweisen.

Malta dreht den Spieß um

Allerdings hat man auch in Berlin dazu noch Fragen. Mit Spannung wartet man auf die Antworten des maltesischen Generalstaatsanwalts. Der habe aber bereits im Oktober Hilfe zugesichert und auch darum gebeten, ihm solche unrechtmäßigen Forderung doch bitte weiterzuleiten. Denn die Justiz von Malta will den Spieß nun umdrehen und ihrerseits die „Reichsbürger“ ins Visier nehmen. Es sei schließlich „Betrug“, nicht bestehende Forderungen anzumelden. Sobald in dem Verfahren auch noch ein Eid geleistet wurde, ist ein vermeintlicher Gläubiger künftig auch noch wegen Meineids dran. Die Fälle mit der Malta-Masche landen also künftig über den Umweg Berlin direkt in Malta.