OB Cohn hat den Kampf gegen üble Gerüche zur Chefsache erklärt. Das Landratsamt hingegen betont gemeinsame Bemühungen. Von der Übertragung der Zuständigkeit könne „keine Rede“ sein“

Erkennbar irritiert reagiert das Landratsamt in Böblingen auf eine per Pressemitteilung verbreitete Aussage der Stadt Leonberg, wonach bei der Suche nach des dortigen Gestankverursachers der Landkreis „die Zuständigkeit auf die Stadt Leonberg als Ortspolizeibehörde übertragen hat.“ Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (SPD) hatte am Dienstag das Thema zur Chefsache erklärt: Unter Federführung des Referats für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz übernehme die Stadt „die Koordination der Maßnahmen.“

 

Das Landratsamt hingegen verweist auf die gemeinsamen Bemühungen, den dauerhaften Geruchsbelästigungen in der Leonberger Innenstadt auf den Grund zu gehen: „Von einer Übertragung der Zuständigkeiten kann keine Rede sein.“ Der Bereich Immissionsschutz, angesiedelt beim Bau- und Umweltamt des Kreises, unterstütze die Stadt. Für die Überwachung der Betriebe sei wiederum die Gewerbeaufsicht des Landratsamtes zuständig.

Selbst unangekündigte Firmenbesuche waren erfolglos

Die Kreisverwaltung verweist auf „zahlreiche Versuche“, die Quelle des Gestanks, der vor allem in einem zentral gelegenen Gewerbegebiet auftritt, zu identifizieren. „Unter anderem gab es mehrere, auch unangekündigte Besuche in verschiedenen produzierenden Firmen, die als potenzielle Verursacher in Frage gekommen waren“, erklärt die Amtsleiterin Bettina Wagner.

Bislang seien alle Kontrollen zwar „leider erfolglos“ geblieben, sie würden aber fortgesetzt. Und das sei nicht alles gewesen.„In Zusammenarbeit mit der Stadt wurde das örtliche Kanalnetz begutachtet“, sagt Wagner. „Auch hier wurden keine unterirdischen, den Geruch erklärenden, Luftströme ausgemacht.“ Zudem habe der Kreis gemeinsam mit der Landesanstalt für Umwelt die Kaltluftabflüsse geprüft und Winddaten ausgewertet.

Alle wollen den Gestank loswerden

Das Landratsamt spricht der Stadt Leonberg grundsätzlich nicht ab, ebenfalls aktiv zu werden: „Die Stadt ist in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde schon immer zuständig dafür, Gefahren und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen. Insofern liegt die Zuständigkeit bei der Stadt, die sich – neben dem Landratsamt - natürlich auch anderer Experten bedienen kann.“ Generell liege es „im Interesse aller, der Ursache auf den Grund zu gehen“.