Die Bundespolizei im Land hat einen neuen Chef: Markus Bierschenk übernimmt die Leitung der Bundespolizeidirektion Stuttgart.
Die Bundespolizeidirektion Stuttgart hat einen neuen Präsidenten: Markus Bierschenk ist am Donnerstag offiziell in sein Amt eingeführt worden. Zugleich wurde sein Vorgänger Carsten Laube mit Wirkung vom 31. Mai in den Ruhestand verabschiedet, wie die Bundespolizei mitteilte.
Die feierliche Verabschiedung und Amtseinführung fand in der Wiesengrundhalle in Nufringen statt. Neben zahlreichen Gästen aus dem In- und Ausland nahmen auch Wegbegleiter, Mitarbeitende, ehemalige Angehörige der Bundespolizei sowie Familienangehörige an der Veranstaltung teil.
Carsten Laube hatte die Bundespolizeidirektion Stuttgart, deren Zuständigkeit das gesamte Bundesland Baden-Württemberg umfasst, über mehr als drei Jahre geleitet. Seine Amtszeit war insbesondere von der Migrationslage in Baden-Württemberg geprägt, die zum bundesweiten Schwerpunkt zählt. Hinzu kamen die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zur Schweiz und zu Frankreich. Zudem fielen Großveranstaltungen wie die UEFA EURO 2024 und mehrere komplexe Bauprojekte in seine Amtszeit.
Der neue Präsident Markus Bierschenk stammt aus Hessen und war zuletzt als Abteilungsleiter im Bundespolizeipräsidium in Potsdam für den Bereich Gefahrenabwehr verantwortlich. Der 55-Jährige verfügt über langjährige Einsatz- und Führungserfahrung. Er hat bereits mehrere Spitzenämter innerhalb der Bundespolizei bekleidet. Darüber hinaus war er im Bundesministerium des Innern tätig und nahm an internationalen Polizeieinsätzen in Krisenregionen teil.
In seiner Laudatio würdigte der Präsident des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam, Dr. Dieter Romann, die Verdienste von Carsten Laube, der insgesamt 46 Jahre im Dienst der Bundesrepublik Deutschland stand. Zugleich wünschte er Markus Bierschenk viel Erfolg für seine verantwortungsvolle Aufgabe.
Die Bundespolizeidirektion Stuttgart beschäftigt derzeit etwa 2.700 Mitarbeiter. Zu ihren Aufgaben gehören die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, die Grenzfahndung, der bahnpolizeiliche Aufgabenbereich auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs. Mit dem Sitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe fällt zudem der Schutz von Bundesorganen in den Zuständigkeitsbereich der Behörde.