Niederlage für Daimler vor dem Arbeitsgerichts Stuttgart: Damit ist die Betriebsratswahl 2018 unwirksam. Grund für die Klage war die räumliche Entfernung zu anderen Betriebsteilen.

Stuttgart - Die Betriebsratswahl in der Zentrale von Daimler in Stuttgart ist vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt worden. Bei der Wahl wurde gegen wesentliche Vorschriften verstoßen, urteilte der Richter am Donnerstag. So wurde in zwei räumlich weit entfernten Betriebsteilen in Berlin und Gernsbach keine eigene Arbeitnehmervertretung gewählt. Eine effektive Betreuung durch einen über 600 und 100 Kilometer entfernten Betriebsrat sei nicht möglich. Ein Gütetermin im vergangenen Jahr blieb ohne Ergebnis (Az: 21 BV 62/18).

 

Der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart ist nicht rechtskräftig. Dagegen ist die Einlegung von Rechtsmitteln beim Landesarbeitsgericht möglich. Mehrere Daimler-Beschäftigte hatten die im März 2018 abgehaltene Wahl angefochten. Sie stellen nach früheren Angaben unter anderem infrage, ob es sich bei der Stuttgarter Zentrale des Autoherstellers, in der Mitarbeiter aus ganz unterschiedlichen Bereichen des Konzerns arbeiten, überhaupt um einen einzigen Betrieb im Sinne des Gesetzes handelt.

In der Zentrale hatten - wie auch im Werk - die Kandidaten der IG Metall bei den Wahlen mit weitem Abstand die meisten Stimmen bekommen.