Beinahe-Entführungsfall in Böblingen 53-Jähriger scheitert mit Revision

Der Mann aus dem Kreis Böblingen ist psychisch krank. Foto: Lichtgut/Christoph Schmidt

Nach der Beinahe-Entführung eines Kindes in Böblingen im Oktober 2023 muss der Täter auch nach einer Revision weiter in einer Psychiatrie bleiben. Ein Detail des Urteils wurde allerdings geändert.

Böblingen: Melissa Schaich (mel)

Die Nachricht von der Beinahe-Entführung eines Kindes in Böblingen hatte im Oktober 2023 viele Menschen im Kreis und darüber hinaus geschockt. Der mittlerweile 53-jährige Täter war danach laut des Urteils des Landgerichts Stuttgart in einer Psychiatrie untergebracht worden. Dagegen hatte der Mann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Ohne Erfolg, wie das Landgericht am Freitag mitteilte. Lediglich ein Detail im Urteil ändert sich.

 

In dem Urteil, das bereits im vergangenen Mai gefallen war, hatte das Landgericht in Stuttgart entschieden, dass der Täter zur Zeit der versuchten Freiheitsberaubung psychisch erkrankt war. Unter dem falschen Eindruck, dass ein zehnjähriger Junge gemeinsam mit einem Freund Bilder und Videos von ihm gemacht hatte, hatte der 53-Jährige das Kind in seinen VW-Bus geschleppt. Nur durch das beherzte Eingreifen von Bauarbeitern, die in der Nähe gearbeitet und die Tat beobachtet hatten, konnte der Junge noch am Tatort befreit werden.

Der Verurteilte leidet unter Wahnvorstellungen

Während der Verhandlung attestierte eine Fachärztin dem Verurteilten eine paranoide Schizophrenie. Er leide unter Wahnvorstellungen und höre Stimmen, sagte sie. Sexuelle Motive für die Tat wurden ausgeschlossen. Dass er psychisch krank sei, widerstrebte dem 53-Jährigen auf der Anklagebank, weshalb er sich noch während des Prozesses in einem Brief an den Richter wandte. Doch ohne Erfolg: Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer Psychiatrie an. Einsicht zeigte der Täter bis zuletzt nicht.

Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision des 53-Jährigen verworfen. Lediglich in einem Punkt wurde eine Änderung vorgenommen, berichtet das Landgericht. Der VW-Bus des 53-Jährigen war nach dem Urteil des Landgerichts eingezogen worden. Laut dem Bundesgerichtshof bedürfe es dazu allerdings eines ergänzenden Sachverständigengutachtens, inwieweit nach einer etwaigen Entlassung aus der Therapie zu erwarten sei, dass mit Hilfe des Fahrzeugs weitere Straftaten begangen werden würden.

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