Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Mit den an die Freiburger Staatsanwaltschaft gerichteten Strafanzeigen wird der Konflikt nun auf eine neue Ebene gehoben. In den nur leicht variierenden Schreiben von etwa zehn Juristen wird Hügel versuchte Nötigung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Bei der Ermahnung zu einer anderen Arbeitsweise handele es sich um eine „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ im Sinne des Strafgesetzbuches, heißt es darin.

 

Das Ziel der Nötigung sei rechtswidrig, weil ein Richter das Recht keinesfalls gegen seine Überzeugung anwenden dürfe. Hügel habe mit Vorsatz gehandelt und wolle durch den Druck eine andere, „zeitsparende“ Rechtsprechung durchsetzen. Ihre Motive ergäben sich aus dem politischen Hintergrund: Die Landespolitik erwarte, dass Richter ihre Arbeitsweise nach der Zahl der ihnen zugewiesenen Fälle richteten.

Prominentester Anzeigeerstatter ist der Hamburger Strafverteidiger Strate. Der Stuttgarter Zeitung sagte er: „Ich unterstütze Herrn Schulte-Kellinghaus, da sein Anliegen, die Wahrung richterlicher Unabhängigkeit gegen einen Erledigungsdruck durch ,Fallzahlen‘, ein zutiefst rechtsstaatliches ist.“ Die Anzeige sei „wohlbegründet“, es sei wichtig, „Juristen gelegentlich an ihren eigenen Maßstäben zu messen“.

Justizminister Wolf soll Farbe bekennen

Beistand bekommt der Richter auch von dem früheren Diplomaten und baden-württembergischen Regierungsbeamten Klaus Hermann Ringwald, der einst im engen Umfeld des Ministerpräsidenten Filbinger arbeitete. Die Anzeige sei „die Konsequenz meiner rechtsstaatlichen Überzeugungen“, schreibt der heute als Anwalt tätige Jurist. Es sei wichtig zu klären, ob Nötigung vorliege, wenn ein Richter entgegen seiner richterlichen Überzeugung arbeiten solle. Unterstützt wird die Anzeige auch vom früheren Bundessprecher der Neuen Richtervereinigung, die den Vorgang wie andere Berufsverbände auch mit Sorge verfolgt.

Parallel zu den Anzeigen gehen neue Dienstaufsichtsbeschwerden, unter anderem von Ringwald, an das Justizministerium. Darin wird der „Verdacht schwerer Dienstvergehen“ gegen Hügel und enge Mitarbeiter erhoben, dem in Disziplinarverfahren nachzugehen sei. Der frühere Minister Rainer Stickelberger (SPD) hatte ähnliche Beschwerden unter Verweis auf die laufenden Verfahren zurückgestellt. Sein Nachfolger Guido Wolf (CDU) wird nun aufgefordert, er solle „die Untätigkeit Ihres Amtsvorgängers umgehend korrigieren“. Zu klären sei auch, ob Hügels gesetzeswidriges Vorgehen vom Ministerium gedeckt wurde.

Mit den an die Freiburger Staatsanwaltschaft gerichteten Strafanzeigen wird der Konflikt nun auf eine neue Ebene gehoben. In den nur leicht variierenden Schreiben von etwa zehn Juristen wird Hügel versuchte Nötigung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Bei der Ermahnung zu einer anderen Arbeitsweise handele es sich um eine „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ im Sinne des Strafgesetzbuches, heißt es darin.

Das Ziel der Nötigung sei rechtswidrig, weil ein Richter das Recht keinesfalls gegen seine Überzeugung anwenden dürfe. Hügel habe mit Vorsatz gehandelt und wolle durch den Druck eine andere, „zeitsparende“ Rechtsprechung durchsetzen. Ihre Motive ergäben sich aus dem politischen Hintergrund: Die Landespolitik erwarte, dass Richter ihre Arbeitsweise nach der Zahl der ihnen zugewiesenen Fälle richteten.

Prominentester Anzeigeerstatter ist der Hamburger Strafverteidiger Strate. Der Stuttgarter Zeitung sagte er: „Ich unterstütze Herrn Schulte-Kellinghaus, da sein Anliegen, die Wahrung richterlicher Unabhängigkeit gegen einen Erledigungsdruck durch ,Fallzahlen‘, ein zutiefst rechtsstaatliches ist.“ Die Anzeige sei „wohlbegründet“, es sei wichtig, „Juristen gelegentlich an ihren eigenen Maßstäben zu messen“.

Justizminister Wolf soll Farbe bekennen

Beistand bekommt der Richter auch von dem früheren Diplomaten und baden-württembergischen Regierungsbeamten Klaus Hermann Ringwald, der einst im engen Umfeld des Ministerpräsidenten Filbinger arbeitete. Die Anzeige sei „die Konsequenz meiner rechtsstaatlichen Überzeugungen“, schreibt der heute als Anwalt tätige Jurist. Es sei wichtig zu klären, ob Nötigung vorliege, wenn ein Richter entgegen seiner richterlichen Überzeugung arbeiten solle. Unterstützt wird die Anzeige auch vom früheren Bundessprecher der Neuen Richtervereinigung, die den Vorgang wie andere Berufsverbände auch mit Sorge verfolgt.

Parallel zu den Anzeigen gehen neue Dienstaufsichtsbeschwerden, unter anderem von Ringwald, an das Justizministerium. Darin wird der „Verdacht schwerer Dienstvergehen“ gegen Hügel und enge Mitarbeiter erhoben, dem in Disziplinarverfahren nachzugehen sei. Der frühere Minister Rainer Stickelberger (SPD) hatte ähnliche Beschwerden unter Verweis auf die laufenden Verfahren zurückgestellt. Sein Nachfolger Guido Wolf (CDU) wird nun aufgefordert, er solle „die Untätigkeit Ihres Amtsvorgängers umgehend korrigieren“. Zu klären sei auch, ob Hügels gesetzeswidriges Vorgehen vom Ministerium gedeckt wurde.