Ein Studie zeigt, dass viele Betriebe in Baden-Württemberg keine Frauen mit Kopftuch als Mitarbeiterinnen wollen. Albert Scherr von der PH Freiburg wirft der Landesregierung eine „stillschweigende Duldung“ der Benachteiligungen vor.

Stuttgart - Mehr als 150 Bewerbungen hat Melek B. geschrieben, und kein einziges Mal wurde sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Manche Betriebe meldeten sich gar nicht, nur drei sagten ihr persönlich am Telefon ab und begründeten die Ablehnung ganz offen: „Sie passen nicht bei uns rein.“ Nicht dass Melek B. nicht qualifiziert genug wäre – sie hat einen guten Realschulabschluss. Das Problem ist ihr Kopftuch, das bei vielen Arbeitgebern auf Ablehnung stößt.

 

Anderen Kopftuch tragenden Frauen geht es ähnlich wie Melek B. Wie hoch die Zahl der Betroffenen ist, die aufgrund ihrer Kopfbedeckung auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden, lässt sich schwer ermitteln. Bekannt werden immer wieder nur Einzelfälle. Erst vor Kurzem erregte ein Stuttgarter Zahnarzt Aufsehen. Er erteilte einer Bewerberin per E-Mail eine Absage – mit der Begründung, generell keine „Kopftuchträgerinnen“ einzustellen. Die Mail, die kurze Zeit später im Internet kursierte, löste weithin Empörung aus, woraufhin der Zahnarzt zurückruderte und sich öffentlich entschuldigte.

Die Rechtswidrigkeit spielt keine Rolle

Albert Scherr geht von einer „sehr hohen Dunkelziffer“ an Diskriminierungsfällen aus. Scherr ist Professor für Soziologie an der Pädagogischen Hochschule in Freiburg und forscht seit mehreren Jahren über die Benachteiligung von Migranten in der Gesellschaft. In seiner Studie „Diskriminierung migrantischer Jugendlicher in der beruflichen Bildung“ hat er mehr als tausend Unternehmen in Baden-Württemberg Fragebogen geschickt. Unter anderem fragte er die Personalleiter, ob sie Bewerberinnen mit Kopftuch einstellen würden. Das Ergebnis: Ein Drittel der Betriebe lehnt kopftuchtragende Frauen prinzipiell ab. Scherr: „Die Tatsache, dass es rechtswidrig ist, Frauen aufgrund ihres Kopftuchs abzulehnen, spielt im Selbstverständnis der Betriebe keine Rolle.“

Mit dem in 2006 in Kraft getretenen Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – das unter anderem eine Benachteiligung aus Gründen der Religion verhindern soll – ist zwar eine Voraussetzung geschaffen, sich zur Wehr zu setzen. In der Praxis läuft das Gesetz aber meist ins Leere: „Die Klagen sind meist aussichtslos. Es besteht eine zu starke Nachweispflicht“, erklärt Scherr. Denn nicht jeder Arbeitgeber gibt seine wahren Gründe für die Ablehnung so nachweisbar zu wie der Stuttgarter Zahnarzt. Viele Betroffene, die ihre Diskriminierung nicht konkret nachweisen können, schrecken vor einem langen Rechtsweg zurück. Hinzu kommt auch, dass kein Arbeitsplatz, sondern nur eine entsprechende Entschädigung eingeklagt werden kann.

Kopftuch heißt nicht immer gleich Unterdrückung

Gabriele Boos-Niazy ist Vorsitzende des Aktionsbündnisses muslimischer Frauen und hat viele Beratungsstunden mit Kopftuch tragenden Frauen verbracht, die Opfer von Diskriminierungen wurden. Ihre Erfahrung: „Sie wollen gar nicht klagen. Sie wollen, dass das Unrecht, das ihnen geschieht, ins Bewusstsein der Bevölkerung rückt.“ Viele würden früher oder später damit konfrontiert, das Kopftuch abzulegen, um einen Job zu finden. „Aber eine Frau, die sich gezwungen sieht, das Kopftuch abzunehmen, leidet nicht weniger als eine, der es aufgezwungen wird“, erklärt Boos-Niazy. Sie wünscht sich ein Umdenken in der Gesellschaft, Kopftuch heiße nicht immer gleich Unterdrückung. „Unser Verein hat 450 Mitglieder – und keine trägt das Kopftuch unfreiwillig.“

Albert Scherr sieht die Politik in der Verantwortung. „Es gibt keinen Politiker, der sich in der Öffentlichkeit der Thematik annimmt“, sagt er. Seine Studie sei dem ehemaligen Integrationsministerium unter Bilkay Öney bekannt gewesen. Warum bis heute nie eine Kampagne gestartet wurde, um für das Thema Kopftuch zu sensibilisieren, kann er sich nicht erklären. In politischen Kreisen macht er eher eine „stillschweigende Duldung“ der Probleme aus.

Kunden lassen sich von Frauen mit Kopftuch nicht bedienen

Aus dem Landesministerium für Soziales und Integration heißt es, dass man die Problematik sehr wohl auf der Agenda habe. Dass Kopftuch ragenden Frauen „der Zugang auf den Arbeitsmarkt schwerer gelingt als anderen Personengruppen, ist bedauerlicherweise eine Tatsache“, so das Ministerium. Um Frauen mit Kopftuch zu unterstützen, würden verschiedene Projekte verfolgt, die das Verständnis für die kulturelle und religiöse Vielfalt in der Gesellschaft fördern sollen. „Es ist generell wichtig, dass das Tragen eines Kopftuchs als Ausdruck der individuellen Glaubensentscheidung akzeptiert wird und nicht zum Anlass für Ablehnung beziehungsweise Ausgrenzung genommen wird.“

Andreas Richter, Hauptgeschäftsführer der IHK Stuttgart, nimmt die Betriebe in Schutz: „Angesichts der hohen Zahl von Betrieben im Land, die auf den unterschiedlichsten Märkten dieser Erde seit vielen Jahren erfolgreich tätig sind, dürften der Umgang mit anderen Kulturen und gelebte Toleranz selbstverständlich sein.“ Bei der Suche nach Fachkräften spiele nur die Qualifikation und die Einstellung zum Unternehmen eine Rolle. „Die Verschiedenheit von Menschen und Kulturen als Chance zu begreifen, ist für viele Personalabteilungen längst fester Bestandteil ihrer Philosophie“, so Richter.

Dass dem so ist, hat Melek B. lange nicht glauben können. Ein Jahr lang war die junge Muslimin arbeitslos. „Mir waren die Absagen lieber, als irgendwo zu arbeiten, wo man mein Aussehen nicht akzeptiert“, sagt sie. Schließlich hatte sie Erfolg bei einer Apotheke. Die 23-Jährige absolviert inzwischen eine Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten. Derzeit sitzt sie in einem Büro und hat keinen Kontakt zur Kundschaft. In der Apotheke arbeiten auch zwei Freundinnen, die Kopftuch tragen und an der Theke arbeiten. Immer wieder beobachtet Melek B., wie Kunden nicht von ihren kopftuchtragenden Kolleginnen bedient werden wollen. „Das sind wir inzwischen gewohnt“, sagt sie.