Künftig sollen bei Stichwortsuchen auf Google Antworten eines „Nationalen Gesundheitsportals“ priorisiert werden. Die Medienaufsicht sieht darin eine Benachteiligung anderer Anbieter.

Berlin - In der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums ist der Stolz spürbar. „Wer im Internet nach verlässlichen Informationen zu Gesundheitsthemen wie Grippe, Migräne oder Allergien sucht, wird künftig leichter fündig. Dazu arbeitet das Bundesgesundheitsministerium mit Google zusammen“, heißt es in der Bekanntmachung vom 11. November. Die Vereinbarung sieht vor, dass bei einer Stichwortsuche zu Gesundheitsthemen künftig Antworten des seit September online präsenten „Nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de“ in einem prominent hervorgehobenen Info-Kasten präsentiert werden.

 

Auch Nachfragen wie „Migräne“ und „Allergie“ sind gemeint

Durch einen Link werden die Nutzer vom Infokasten direkt zum Artikel im Portal weitergeleitet. Das gilt nicht nur für Informationen zu Corona, wo in Zeiten einer nationalen Pandemie ministerielle Informationen tatsächlich von hervorgehobener Bedeutung sind. Auch Nachfragen von „Migräne“, über „Allergie“ bis zum gemeinen „Durchfall“ genießen die Vorzugsbehandlung durch Google. Dessen Vize-Europachef Philipp Justus preist das Projekt als „wertvolle Zusammenarbeit“.

Andere nehmen Anstoß. Die Kooperation stärke „die quasimonopolistische Stellung des Suchmaschinenkonzerns zu Lasten kleinerer Anbieter“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Zeitungsverleger, Dietmar Wolff. „Gerade in den zurückliegenden Monaten der Covid-19-Pandemie hätten Zeitungen gedruckt und digital gezeigt, wie sie umfassend und nah an den Bedürfnissen der Bürger informieren“, sagt Wolff, „und zwar mindestens genauso verlässlich wie das vom Gesundheitsministerium finanzierte Gesundheitsportal.“

Verfahren gegen Google

Tatsächlich hat genau dieser Verdacht der unfairen Benachteiligung anderer Anbieter nun auch die Medienaufsicht alarmiert. Stellvertretend für alle Landesmedienanstalten hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein ein Verfahren eingeleitet. Deren Direktor Thomas Fuchs bestätigte unserer Zeitung, dass Google „um Sachverhaltsaufklärung“ gebeten worden sei. Grundlage der Untersuchung ist der gerade am vergangenen Samstag in Kraft getretene neue Medienstaatsvertrag. Der sieht in seinem Paragraphen 94 vor, dass Medienintermediäre – dazu zählen die Betreiber von Suchmaschinen - „zur Sicherung der Meinungsvielfalt“ journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, auf deren Wahrnehmbarkeit sie besonders hohen Einfluss haben, nicht diskriminieren“ dürfen.

„Es ist offensichtlich, dass Google durch die Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium einen Anbieter bevorzugt“, sagt der Direktor der Medienanstalt Thomas Fuchs. „Wenn ein Anbieter bevorzugt wird, werden dadurch andere benachteiligt.“ Fuchs rechnet mit einer Entscheidung in der Sache in „zwei bis drei Wochen“. Diese Entscheidung muss von allen Medienanstalten nach Mehrheitsvotum gemeinsam getroffen werden.

Es gibt drei mögliche Wege zum Beenden des Verfahrens. Google könnte die Praxis einstellen. Geschieht das nicht, können die Medienanstalten Google die Methode untersagen. Machte Google dennoch weiter, könnte ein Bußgeld bis zu 500 000 Euro ausgesprochen werden.

Bei den Zeitungsverlegern löste die Ankündigung große Zustimmung aus. Hauptgeschäftsführer Wolff nannte das Verfahren „einen logischen Schritt“. Kooperation mit staatlicher Beteiligung schütze nicht vor rechtlicher Überprüfung.